Telekom will Drahtlos-Anschlüsse in bestimmten Neubaugebieten testen
Bonn (dpa) - Die Deutsche Telekom will testen, ob sie in einzelnen Neubaugebieten Festnetzanschlüsse durch drahtlose Anschlüsse ersetzen kann.
Dies werde für Neubaugebiete überlegt, in denen sich eine Festnetzversorgung gegenüber einer drahtlosen Lösung als unwirtschaftlich erweise, teilte die Deutsche Telekom AG am Samstag in Bonn auf dpa-Anfrage mit.
„Voraussetzung dafür (...) ist jedoch, dass sich in der Qualität der Versorgung durch einen drahtlosen Anschluss nichts ändert und auch die Kosten für den Kunden nicht höher sind“, so das Unternehmen weiter. Im Einvernehmen mit der Bundesnetzagentur und den kommunalen Spitzenverbänden solle es demnächst einen Pilotversuch mit freiwilliger Teilnahme geben.
Wo, wann und mit wieviel Teilnehmern sei noch unklar, sagte ein Telekom-Sprecher der dpa. Der Pilotversuch soll mindestens ein Jahr laufen. Die betroffenen Neubaugebiete sollen währenddessen parallel mit Festnetz wie bisher auch ausgebaut werden. Erst nach dem Test soll festgestellt werden, ob sich ein drahtloser Anschluss als gleichwertige Alternative eignet.
Das bisherige Telefongerät soll dabei weiter genutzt werden können. Auch alle anderen Funktionen des Festnetzanschlusses sollen verfügbar bleiben. Die „Saarbrücker Zeitung“ und die „Nordsee-Zeitung“ (Samstag) hatten zuerst über die Pläne berichtet. Die Bundesnetzagentur in Bonn war am Samstag zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.
Wie die Zeitungen weiter berichteten, stoßen die Pläne auf Kritik bei Bundespolitikern: Die Telekom habe nicht nachgewiesen, dass das Mobilangebot gleichwertig mit dem Festnetz sei. „Da bestehen hohe Zweifel“, sagte Bernhard Kaster (CDU), parlamentarischer Geschäftsführer der Union im Bundestag, den Zeitungen. Kaster ist auch Mitglied des Beirats bei der Bundesnetzagentur. „Wir werden darauf pochen, dass es zu keiner Verschlechterung kommt.“
Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, Bärbel Höhn, sagte den Zeitungen: „Was nicht eintreten darf, ist, dass die Kunden für weniger Qualität mehr bezahlen müssen.“
Laut „Nordsee-Zeitung“ ist der Konzern gemäß Telekommunikationsgesetz bundesweit zur Mindestversorgung verpflichtet. Neben öffentlichen Telefonzellen gehört dazu ein Festnetzanschluss für jeden Haushalt zu einem erschwinglichen Preis, Universaldienst genannt.