Tempolimit für superschnellen Börsenhandel beschlossen
Berlin (dpa) - Beim superschnellen Computerhandel an Börsen gelten in Deutschland künftig schärfere Regeln. Der Bundestag beschloss am Donnerstag mit schwarz-gelber Mehrheit in Berlin die Gesetzespläne zur Regulierung des boomenden „Hochfrequenzhandels“.
Mit dem Tempolimit sollen Risiken durch die automatisch in Millisekunden ausgelösten Börsengeschäfte eingedämmt sowie extreme, irrationale Kursschwankungen ohne Bezug zur Wirtschaft verhindert werden. Nach Darstellung von Union und FDP ist es die weltweit erste Regulierung, die Opposition nannte die Pläne unzureichend.
Geplant ist eine Zulassungspflicht für Hochfrequenzhändler nach dem Kreditwesengesetz. Sie sollen der Finanzaufsicht Bafin unterstellt werden. Die Übergangsfrist zum Erwerb der Erlaubnis wurde verlängert. Eine von der SPD geforderte Mindesthaltedauer von Aufträgen gibt es nicht.
Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Handelssysteme den Markt nicht stören. Bestimmte Praktiken ohne Handelsabsicht werden als Manipulation angesehen. Bei exzessiver Nutzung der Systeme sind höhere Gebühren fällig.