Tipps zum Stromanbieterwechsel

Kunden müssen höhere Preise nicht einfach hinnehmen: Sie können kündigen.

Düsseldorf. In den vergangenen Tagen haben Millionen Haushalte von ihren Versorgern erfahren, dass die Strompreise zum Jahresanfang steigen, insbesondere wegen des massiven Anstiegs der Ökostrom-Umlage. Angesichts der Erhöhungen rät das Bundeskartellamt zu einem Anbieterwechsel. Dies könne „in vielen Fällen zu erheblichen Einsparungen führen“, sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt der „Süddeutschen Zeitung“. Einige Tipps für einen Wechsel:

Hebt der Versorger die Preise an, haben Kunden laut Stiftung Warentest ein Sonderkündigungsrecht. Es gilt für Verbraucher, die bereits einmal gewechselt haben, also als Sonderkunde gelten. Kunden in der Grundversorgung können ihren Vertrag jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende kündigen. Die Kündigung sollte möglichst schriftlich — am besten per Einschreiben mit Rückschein — an den Versorger geschickt werden.

Bei der Suche nach einem neuen Anbieter sollten Kunden auf einige Punkte achten: Empfehlenswert sind den Testern zufolge Tarife mit einer Preisgarantie. Diese sollte mindestens zwölf Monate lang und auch für wichtige Bestandteile des Preises wie etwa die Netzentgelte gelten. Die Kündigungsfrist sollte zum Ende der ersten Laufzeit nicht länger als sechs Wochen sein. Bei einem Neukundenbonus sollten Verbraucher bedenken, dass er im ersten Vertragsjahr den Tarif günstig erscheinen lässt. Im zweiten Jahr falle die Ersparnis dann deutlich geringer aus.

„Das billigste Angebot ist nicht immer das Beste“, warnt Dagmar Ginzel vom Vergleichsportal Verivox. Wechselwillige sollten die Tarife gut vergleichen und die Finger von Angeboten mit Vorauszahlung oder Kautionen lassen. Auch bei vermeintlich günstigen Pakettarifen mit einer festen Abnahmemenge sollte man vorsichtig sein. „Da muss man schon genau wissen, wie der eigene Verbrauch aussieht, damit man am Ende nicht draufzahlt“, sagt sie.

Die Verbraucherzentrale Berlin rät Stromkunden davon ab, trotz einer Erhöhung durch ihren Versorger einfach den alten Strompreis weiterzuzahlen. Dies könne dazu führen, dass der Kunde verklagt werde, sagte eine Sprecherin. Sie reagierte damit auf einen Rat des Chefs des Bundes der Energieverbraucher, Aribert Peters. Dieser hatte der „Passauer Neuen Presse“ gesagt, Kunden sollten Preiserhöhungen von zwölf Prozent zurückweisen oder weiter den alten Preis zahlen.

Zwar bestehe das Risiko, dass der Kunde verklagt werde, aber „aus unserer Sicht ist ein solches Vorgehen durch die Rechtsprechung gedeckt“, hatte er ergänzt. Wer die Preisrunde nicht mitmachen wolle, solle lieber den Vertrag kündigen und den Anbieter wechseln, so die Verbraucherzentrale. Red