Auf Unterlassung geklagt hatte der private Verein Deutsche Umwelthilfe, der nach Inkrafttreten der neuen Vorschriften im Sommer 2016 bei Testkäufen mehrere Verstöße festgestellt hatte.
Ikea hatte es zunächst abgelehnt, sich dem Verein gegenüber mit einer Unterlassungserklärung zur Rücknahme etwa von elektrischen Kleingeräten zu verpflichten. Nach dem Urteil des Landgerichts werde man nunmehr auf eine Berufung verzichten, erklärte eine Sprecherin von Ikea Deutschland. Die Prozesse zur Rücknahme der Kleingeräte und Leuchtmittel wie auch die Kundeninformationen seien in der Zwischenzeit mehrfach verbessert worden und entsprächen den Vorschriften.
Die Umwelthilfe kündigte weitere Testkäufe und juristische Verfahren auch bei anderen Handelsunternehmen an. Nur durch Verbraucheraufklärung und ein flächendeckendes Netz von Rücknahmestellen könne die derzeit niedrige Sammelquote ausgedienter Elektrogeräte von etwa 40 Prozent angehoben und die illegale Entsorgung eingedämmt werden. Derzeit landen noch immer viele Elektro-Kleingeräte und Glühbirnen im Hausmüll.