Tickets verfallen, Arbeitslosigkeit - Wie bei Air Berlin Ende Oktober die Lichter ausgehen

Tickets verfallen, Tausenden Mitarbeitern droht Arbeitslosigkeit. Die Teilübernahme durch Lufthansa kommt, bei Easyjet ist sie fraglich.

Tickets verfallen, Arbeitslosigkeit - Wie bei Air Berlin Ende Oktober die Lichter ausgehen
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Düsseldorf. Am Donnerstag wird sich entscheiden, ob und wie es mit Teilen der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin weitergeht. Dann läuft die Frist mit den Interessenten Lufthansa und Easyjet aus. Und so glatt wie erhofft laufen die exklusiven Verhandlungen offenkundig nicht.

Während die Lufthansa für ihre Billigtochter Eurowings angeblich 93 von 134 Flugzeugen übernehmen will, scheinen die Gespräche mit dem britischen Billigflieger Easyjet deutlich schwieriger als erwartet. Es geht um 30 Jets. Aber die Briten sind nicht bereit, den geforderten Kaufpreis zu bezahlen.

Gut möglich, dass deshalb die Ferienfluggesellschaft Condor wieder ins Spiel kommt. Die Thomas-Cook-Tochter soll an einer zweistelligen Zahl von Maschinen interessiert sein.

Wie auch immer: Tausenden Mitarbeitern von Air Berlin droht die Arbeitslosigkeit, wenn die bislang zweitgrößte deutsche Fluggesellschaft spätestens am 28. Oktober ihren Betrieb einstellt. Im Konzern gibt es derzeit rund 6800 Vollzeitstellen, die sich auf etwa 8000 Mitarbeiter verteilen. Bisher ist davon die Rede, dass mindestens 1400 Mitarbeiter entlassen werden. Beschäftigte, die bei einer anderen Airline eine Anstellung finden, müssen sich darauf einstellen, weniger zu verdienen.

Der Betriebsrat und die Gewerkschaft Verdi streben einen Sozialplan und die Einrichtung einer Transfergesellschaft an, um Beschäftigte zu qualifizieren und vermitteln zu können. Das notwendige Geld dafür steht aber nicht zur Verfügung.

Tickets der Air Berlin für Flüge nach dem 28. Oktober verlieren ihre Gültigkeit. Wurden sie nach dem 15. August (dem Tag der Insolvenzanmeldung) gekauft, wird der Ticketpreis erstattet. Wie lange das dauert, ist aber laut Air Berlin derzeit nicht abzusehen. Eine Entschädigung gibt es nicht. Wer seine Reise wie geplant antreten will, muss sich eine andere Fluglinie suchen.

Sie haben ganz schlechte Karten. Das Geld für diese Tickets geht in die Insolvenzmasse ein, es ist damit bis zum Ende des Insolvenzverfahrens gesperrt. Betroffen sind rund 100.000 Kunden. Es geht vor allem um Fluggäste mit Fernzielen. Das Verfahren wird vermutlich am 1. November eröffnet. Betroffene Kunden können ihre Ansprüche beim Insolvenzverwalter anmelden. Allerdings werden sie vermutlich nur einen Bruchteil ihres Geldes zurückbekommen. Verbraucherschützer fordern bislang vergeblich, dass Airlines eine Insolvenzversicherung abschließen müssen, wie es Reiseveranstalter für Pauschalreisen bereits müssen.

Pauschalreisende sind bei einer Insolvenz wesentlich besser abgesichert. Sie haben den Vertrag nicht mit der Fluggesellschaft, sondern mit dem Reiseveranstalter abgeschlossen. Wer zum Beispiel mit Air Berlin zum Schiff für die Karibik-Kreuzfahrt gebracht werden sollte, darf sich weiter auf seinen Urlaub freuen. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass der Reisende rechtzeitig ankommt. Eine andere Fluglinie wird einspringen.

Im Grundsatz ist das möglich. Um die Storno-Gebühren kommen die Kunden aber nicht herum. Auch eine Reiserücktrittsversicherung greift nicht bei einer Insolvenz. Umbuchen ist ebenfalls möglich, aber auch das ist nicht kostenfrei.

Die Air-Berlin-Tochterfirmen Niki und Luftfahrtgesellschaft Walter (LGW) sind nicht insolvent. Sie werden wie geplant ihren Betrieb fortsetzen. Auch jene Flüge, die Air Berlin unter dem Logo der Lufthansa-Tochter Eurowings betreibt, sollen nicht betroffen sein. Wahrscheinlich ist, dass Niki und LGW bei Lufthansa landen.