Urteil: Bankkunden erhalten Geld zurück

Worauf Kreditnehmer achten müssen, damit sie Bearbeitungsgebühren von Instituten erstattet bekommen.

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Karlsruhe. Banken dürfen ihren Kunden neben den Zinsen keine Bearbeitungsgebühren für Kredite auferlegen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.

Das Urteil betrifft zwar nur zwei vom BGH entschiedene Kreditverträge. Der Gedanke dürfte aber im Prinzip auf alle privaten Ratenkredite übertragbar sein — gleich, ob damit das Auto finanziert werden sollte oder eine neue Küche. Rechtlich betrachtet dürften auch Darlehen für Immobilien wie Häuser oder Wohnungen darunter fallen. Die Laufzeit des Kredits ist nicht von Belang.

Voraussetzung ist, dass die Gebühren und ihre Höhe von der Bank festgelegt worden waren, der Kunde also keinen Einfluss darauf hatte. Die Banken legen solche Gebühren in ihrem Preis- und Leistungsverzeichnis fest.

Das bleibt leider noch ungeklärt. Der BGH hat nicht entschieden, wann die Erstattungsforderungen betroffener Kunden verjähren. Unter Juristen ist das umstritten. „Wer innerhalb der letzten drei Jahre einen Darlehensvertrag geschlossen hat, kann sein Bearbeitungsentgelt aber zurückverlangen“, sagt der Leverkusener Verbraucheranwalt Guido Lenné. Diese Forderungen seien auf jeden Fall noch nicht verjährt.

Da sollten Schuldner erst einmal abwarten, den Kredit bedienen und sich die weitere Rechtsprechung des BGH genau anschauen, meint Verbraucheranwalt Lenné. Dem BGH liegen auch Verfahren vor, in denen sich die Banken auf die Verjährung der Forderung berufen haben. Verbraucheranwälte gehen davon aus, dass der BGH bald eine Entscheidung treffen wird.

Ja, sagt der Anwalt der Schutzgemeinschaft der Bankkunden, Wolfgang Benedikt-Jansen. Wegen der ungeklärten Verjährungsfrage gilt auch hier: Derzeit ist nur auf der sicheren Seite, wer seinen Vertrag ab 2011 geschlossen hat.

Sie werden sich wohl mit Tausenden von Rückforderungen auseinandersetzen müssen — sei es durch direkte Aufforderung der Kunden, sei es in laufenden Gerichtsverfahren. Allein beim BGH sind etwa 100 weitere Verfahren anhängig. Nach Angaben des Vorsitzenden Richters Ulrich Wiechers liegen bei den Ombudsmännern der Banken zudem etwa 3000 Rückforderungen. Weitere Tausende Verfahren sollen bei Anwälten liegen.

Die Anwälte rechnen damit, dass die Banken die Forderungen anerkennen werden und viele Gerichtsprozesse schnell zu einem Ende kommen.