Verbraucherschützer reichen Kartellbeschwerde gegen McDonald's ein

Brüssel (dpa) - Verbraucherschützer haben bei der EU-Kommission eine Kartellbeschwerde gegen den US-Fast-Food-Konzern McDonald's eingereicht.

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Die weltgrößte Burger-Kette missbrauche in Europa ihre dominante Marktstellung und schädige damit Franchise-Nehmer und Konsumenten, teilte ein Bündnis von drei italienischen Organisationen am Dienstag in Brüssel mit.

Die EU-Kommission müsse deswegen alle in ihrer Macht stehenden Mittel nutzen, um McDonald's dazu zu bringen, unfaire Methoden einzustellen. Eine Sprecherin der Behörde bestätigte den Eingang der Beschwerde. Sie werde nun geprüft, hieß es.

Konkret kritisieren die italienischen Verbraucherschützer vor allem den Umgang des US-Konzerns mit Franchise-Nehmern. Den vertraglich an die Kette gebundenen Restaurantbetreibern würden unter anderem überhöhte Mieten abverlangt. Zudem gebe es Auflagen, die dazu führten, dass Kunden weniger Auswahl hätten und bei schlechterer Service-Qualität höhere Preise zahlen müssten.

McDonald's ging in einer Stellungnahmen nicht auf Details der Beschwerde ein. Das Unternehmen unterhalte zu seinen Franchise-Nehmern „eine oft langjährige, faire und partnerschaftliche Beziehung“ und biete eine starke Marke und ein solides System für unternehmerischen Erfolg, teilte ein Sprecher mit. Vom Geschäftsmodell profitierten vor allem auch die Gäste tagtäglich in den Restaurants, betonte er.

Bereits seit längerem droht McDonald's Ärger wegen Steuerabsprachen mit Behörden in Luxemburg. Nach im Dezember vorgelegten Ermittlungsergebnissen der EU-Kommission profitierte der Fast-Food-Riese von illegalen Vorteilen. Sie sollen es ihm ermöglicht haben, im Großherzogtum trotz hoher Gewinne keine Körperschaftsteuer zu entrichten.

Die jetzt eingereichte Kartellbeschwerde wird nach Angaben der beteiligten Organisationen Codacons, Movimento Difesa del Cittadino und Cittadinanzattiva von der US-Gewerkschaft SEIU unterstützt. Bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht drohen Unternehmen in der EU Strafen in Höhe von bis zu zehn Prozent ihres Gesamtumsatzes.