Verteidigung will Freispruch im Prozess gegen Ex-Porsche-Chefs
Stuttgart (dpa) - Im Porsche-Prozess vor dem Stuttgarter Landgericht haben die Verteidiger von Ex-Firmenchef Wendelin Wiedeking und seinem früheren Finanzvorstand Holger Härter auf einen Freispruch gepocht.
„Er (Wiedeking) hat sich nichts, aber auch gar nichts vorzuwerfen“, sagte der Anwalt Hanns Feigen am Montag. Auch die Vertreter Härters wiesen Vorwürfe zurück, ihr Mandant habe mit einer Pressemitteilung vom Oktober 2008 den VW-Börsenkurs manipulieren wollen.
Am Ende des Verhandlungstages ergriffen Wiedeking und Härter, die zuvor 20 Verhandlungstage schweigend im Gerichtssaal gesessen hatten, das Wort. „Wir haben stets zutreffend kommuniziert“, sagte Wiedeking. „Es bleibt dabei, ich habe mir nichts vorzuwerfen.“ Dies bekräftigte auch Härter.
In der strittigen Mitteilung hatte Porsche in der damaligen heißen Phase des VW-Übernahmeversuchs angekündigt, 75 Prozent von Volkswagen übernehmen zu wollen, sollten die Rahmenbedingungen stimmen. Zudem wurde ein Beherrschungsvertrag geplant, wodurch Porsche Wolfsburger Gewinne hätte abführen können.
Binnen zwei Tagen schnellte der VW-Kurs von etwa 200 auf gut 1000 Euro in die Höhe - Hedgefonds, die auf sinkende Kurse gesetzt hatten, machten Milliardenverluste. Sie klagen in separaten Zivilverfahren auf Schadenersatz.
In dem Stuttgarter Strafverfahren hatten die Staatsanwälte in der vergangenen Woche eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren für Wiedeking und zweieinviertel Jahren für Härter gefordert. Dabei hatten sie zwar eingeräumt, dass die Zeugen in dem vor fünf Monaten begonnenen Prozess zwar die Anklagepunkte nicht wesentlich hatten stützen können. Wegen Indizien sei die Schuld von Wiedeking und Härter dennoch erwiesen, argumentierte die Staatsanwaltschaft.
Die Verteidiger kritisierten das Vorgehen der Ankläger scharf. Es handele sich um „Hirngespinste“, monierte Verteidiger Walther Graf. „Es gab keine geheimen Pläne, den Kurs hochzujubeln und dann Kasse zu machen.“ In der Woche vor der Mitteilung vom 26. Oktober 2008 war der VW-Kurs eingebrochen, laut den Anklägern hatten die Porsche-Chefs ihn dann „in Panik“ hochpushen wollen. Die Kassen des Unternehmens seien wegen missratener Optionsgeschäfte so gut wie leer gewesen, zudem hätten Milliardenverluste gedroht, so die Staatsanwaltschaft.
Die Härter-Anwältin Anne Wehnert widersprach dieser Annahme. Die Staatsanwaltschaft habe sich verrechnet: Nicht ein Minus von sieben Milliarden Euro, sondern ein Minus von bloß etwa 200 Millionen Euro hätte anfallen können, was verkraftbar gewesen wäre für Porsche.
Es sei zudem „ein billiger Trick“ gewesen, nur ein Zeitfenster von einer Woche zur Kalkulation angeblicher Verluste zu nehmen, sagte Wehnert. Dabei werde außer Acht gelassen, dass in den Monaten vorher bei Optionsgeschäften auch Buchgewinne gemacht worden seien, als der VW-Kurs von 204 auf 400 Euro stieg. Auch die angeblichen Einbußen beim Porsche-Eigenkapital habe es so nicht gegeben. Die Ankläger hätten sich „grob fahrlässig“ verrechnet, empörte sich Wehnert. Anwalt Feigen sagte zu der Argumentation der Ankläger: „Es handelt sich um eine durch nichts belegte Spekulation, um eine reine Vermutung ins Blaue hinein.“
Auch die Verteidiger des mitangeklagten Unternehmens Porsche SE wiesen die Vorwürfe zurück. Porsche sei Ende Oktober 2008 entgegen der Darstellung der Staatsanwaltschaft noch überaus liquide gewesen, mehr als drei Milliarden Euro hätten kurz vor Veröffentlichung der Mitteilung noch bereitgestanden, sagte Anwalt Daniel Krause. „Es gab zu keiner Zeit eine Liquiditätsenge.“ Laut Forderung der Ankläger soll die Porsche SE 807 Millionen Euro Strafe zahlen.
Staatsanwalt Heiko Wagenpfeil nannte die Kritik der Verteidiger seinerseits eine „Show“ ohne die richtigen Sachargumente: „Die Vorwürfe prallen an der Robe ab.“ Nach 21 Prozesstagen steht an diesem Freitag das Urteil in dem Mammutverfahren an.