Düsseldorf Freispruch im Fenstersturz-Prozess

Vom Vorwurf, er habe seine Freundin in die Tiefe gestoßen, wurde der 40-jährige Angeklagte freigesprochen. Trotzdem muss er in Haft.

Symbolbild.

Foto: Hendrik Schmidt

Düsseldorf. Hohe Wellen geschlagen hatte der Prozess um den dramatischen Fenstersturz an der Rethelstraße. Nicht zuletzt weil der Vorsitzende Richter Rainer Drees den Tatort mit Lego-Steinen nachgebaut hatte. Jetzt hat die Kammer den 40-jährigen Angeklagten vom Vorwurf des versuchten Totschlags freigesprochen.

Nach Auffassung des Gerichts soll die Freundin selbst aus dem Fenster gesprungen sein, weil sie über 1 000 Euro gestohlen hatte und nicht dem Angeklagten in die Hände fallen wollte. Eine Haftstrafe muss der Angeklagte wohl dennoch antreten: Wegen dem Handel mit Betäubungsmitteln wurde verurteilte das Gericht den Mann zu zwei Jahren und sechs Monaten.

Ursprünglich hatte der Staatsanwalt eine lange Haftstrafe für den Angeklagten gefordert. Laut Anklage soll der 40-Jährige seine 25-jährige Freundin aus dem zweiten Stock des Mehrfamilienhauses gestoßen haben. Die Frau war mehr als sechs Meter tief gestürzt und dann schwer verletzt in einem Kiesbett gelandet. Allerdings wertete der Ankläger die Tat nicht als versuchten Mord, sondern als versuchten Totschlag. Wegen zusätzlichem Handel mit Betäubungsmitteln und schwerer Körperverletzung forderte die Staatsanwaltschaft eine Gesamtstrafe von elf Jahren und sechs Monaten.

Am Ende erschienen dem Gericht die Aussagen des mutmaßlichen Opfers nicht in allen Details glaubwürdig. Auch ein technischer Gutachter hatte an einem Lego-Modell deutlich gemacht, dass die 25-Jährige auch selbst aus dem Fenster gesprungen sein könnte. red