Verwalter muss Heizkosten noch genauer abrechnen
Karlsruhe (dpa) - Nicht nur Vermieter, sondern auch Verwalter von Wohneigentum müssen Heizkosten noch sorgfältiger abrechnen: Nach einem am Freitag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) müssen Verwalter die Kosten nach Verbrauch auf Eigentümer umlegen.
Damit bekamen zwei Wohnungseigentümer recht, die sich gegen die Jahresabrechnung ihrer Eigentümergemeinschaft gewendet hatten. Der Verwalter hatte bei den Heiz- und Warmwasserkosten nicht die tatsächlichen Verbrauchskosten, sondern die im Abrechnungsjahr an den Energieversorger geleisteten Abschlagszahlungen auf die Eigentümer umgelegt.
Zwar war die Revision der übrigen Eigentümer, die die Abrechnung für richtig halten, teils erfolgreich. Die Gesamtabrechnung war laut BGH ordnungsgemäß. Nicht aber die Einzelabrechnungen, weil sie nicht den tatsächlichen Verbrauch zugrunde legten. Diese müssen nun neu erstellt werden (AZ: V ZR 251/10 - Urteil vom 17. Februar 2012). Die Abweichung der Einzelabrechnungen von der Gesamtabrechnung müsse der Verwalter aus Gründen der Übersichtlichkeit und Nachvollziehbarkeit in der Abrechnung verständlich erläutern.
Ein anderer BGH-Senat hatte erst vor wenigen Tagen Vermieter darauf hingewiesen, dass nur der tatsächliche Energieverbrauch der Mieter zähle. Bislang haben zahlreiche Besitzer den Bewohnern in Rechnung gestellt, was sie pauschal an die Versorgungsunternehmen gezahlt haben (Az.: V III ZR 156/11- Urteil vom 1. Februar 2012).