Was das Steuerabkommen bedeutet
Deutschland und die Schweiz sind einig. Steuersünder sollen mehr zahlen.
Berlin. Nach langen Verhandlungen haben Deutschland und die Schweiz ihr Steuerabkommen nachgebessert. Der Vereinbarung muss der Bundesrat noch zustimmen. Doch der Opposition geht auch dieses Paket noch nicht weit genug, so dass der Milliardensegen für den deutschen Fiskus zu scheitern droht. Die Kernpunkte:
Bisher unversteuerte Kapitalanlagen sollen 2013 zu Sätzen von 21 bis 41 Prozent besteuert werden, abhängig vom Umfang des betroffenen Vermögens. Dies soll rückwirkend für zehn Jahre gelten.
Ab 2013 sollen wie in Deutschland 26,4 Prozent auf Kapitalerträge fällig werden.
Im Todesfall eines Kontoinhabers wird nach Inkrafttreten eine Steuer in Höhe von 50 Prozent erhoben und an Deutschland abgeführt, sofern die Erben nicht einer Offenlegung gegenüber den deutschen Steuerbehörden zustimmen.
In maximal 1300 Fällen innerhalb eines Zweijahreszeitraums dürfen deutsche Behörden den Plänen zufolge von ihren Schweizer Kollegen Auskünfte zu den Konten einholen.
Die Verlagerung von Kapitalvermögen deutscher Steuerpflichtiger aus der Schweiz in Drittstaaten soll mit Inkrafttreten des Abkommens zum 1. Januar 2013 nicht mehr ohne Meldung möglich sein.
Beteiligte an einer Steuerstraftat sollen nicht verfolgt werden. Anhängige Verfahren sollen eingestellt werden.
Zinszahlungen, die unter das zwischen der EU und der Schweiz geltende Zinsbesteuerungsabkommen fallen, werden ausgenommen. dpa