Was tun, um Fahrverbote zu verhindern?
Bei einer Anhörung im Düsseldorfer Landtag zum Thema Diesel warnen Vertreter von Wirtschaft und Kommunen vor Verboten. Sie nehmen aber auch die Politik in die Pflicht.
Düsseldorf. Fahrverbote für Dieselfahrzeuge sollten vermieden werden. Da sind sich die Parteien im Landtag und auch die am Donnerstag dort bei einer Expertenanhörung aufgetretenen Vertreter von Kommunen, Wirtschaft und Verbraucherschützern weitgehend einig. Doch eben dafür muss es Sofortmaßnahmen zur Luftreinhaltung geben, fordern die Grünen. Und die SPD wirft der schwarz-gelben Landesregierung vor, wegen ihres zögerlichen Handelns den Weg zu Fahrverboten zu ebnen. Doch was sollte die Politik tun?
Die Handwerkskammern verweisen darauf, dass der Diesel-Anteil im handwerklichen Fuhrpark bei rund 80 Prozent liegt. Entsprechend wären die Betriebe von Fahrverboten besonders betroffen. Sollte es zu Fahrverboten kommen, müsse es für die Betriebe überregional wirksame Ausnahmegenehmigungen geben.
Die Industrie- und Handelskammern (IHK) verweisen darauf, dass Fahrverbote nicht nur die Fuhrparke der Unternehmen, sondern auch Mitarbeiter und Kunden der Unternehmen treffen würden. Der Volkswirtschaft drohten nicht abschätzbare Folgen. Die IHK setzen auf den „natürlichen Flottenerneuerungszyklus“ und Abwrackprämien der Hersteller. Im Zusammenspiel mit weiteren Maßnahmen (unter anderem dem Ausbau des ÖPNV, mehr Radverkehr, Umrüstung städtischer Busse etc) könne in den meisten Städten in NRW die Einhaltung des Grenzwertes bis zum Jahr 2020 erreicht werden.
Der Deutsche Städtetag sieht die Autoindustrie in der Pflicht, Fahrzeuge, die die Schadstoffwerte nicht einhalten, umgehend nachzurüsten. Aber auch Bund und Länder müssten aktiv werden. Sie sollten dringend eine umweltgerechte Kraftstoffbesteuerung (Anhebung des Mineralöl-Steuersatzes für Dieselkraftstoffe) prüfen. Zudem sollte die Gewährung finanzieller Privilegien für die Anschaffung und Nutzung von Dienstwagen zukünftig ausschließlich für verbrauchs- und abgasarme Fahrzeuge möglich sein. Die zusätzlichen Einnahmen sollten für Maßnahmen des öffentlichen Personennahverkehrs und eine Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur verwandt werden.
Landkreistag NRW und Städte- und Gemeindebund NRW nehmen mit besonders scharfen Worten die Autohersteller in der Pflicht, zeitnah ein umfassendes und belastbar wirkendes Sofortprogramm zur Minderung der Stickoxidbelastung aufzulegen. Dazu gehörten vor allem auch Hardwarenachrüstungen von Dieselfahrzeugen auf Kosten der Automobilhersteller. Diese seien aufgrund der in vielen Fällen nachgewiesenen, zum Teil auch manipulativen Überschreitungen der angegebenen Immissionswerte,verpflichtet, Abhilfe für die NO2-Grenzwertüberschreitungen in den betroffenen Kommunen zu schaffen. Es könne nicht sein, dass Kommunen als letztes Glied in der Kette die Fehler und Versäumnisse der Automobilindustrie ausgleichen müssen. Insoweit sehe man auch den Bund in der Pflicht, entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen; das Land NRW sollte hier unterstützend tätig werden.
Für Cornelia Zuschke, Beigeordnete der Stadt Düsseldorf, erfordert die Umsetzung eines möglichen Dieselfahrverbotes zwingend ein Instrument, mit dem die Einhaltung eines solchen Verbotes kontrolliert werden kann, zum Beispiel mit einer Blauen Plakette, die aber zuvor vom Bund eingeführt werden müsste. Unter den gegebenen Rahmenbedingungen (ohne Einführung der Blauen Plakette) sei die Landeshauptstadt nicht für die Kontrolle der Einhaltung eines Dieselfahrverbotes zuständig und nicht in der Lage. Ohne Blaue Plakette müsse die Stadt eine aufwendige, verdachtsunabhängige Anhalte- und Fahrzeugpapier-Kontrolle im fließenden Verkehr durchführen, da man den Fahrzeugen von außen ihre Antriebsart ja nicht ansehe.
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