Präzedenzfall Weiteres Grundsatzurteil zum Mindestlohn erwartet
Erfurt (dpa) - Das Mindestlohngesetz beschäftigt erneut das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Heute verhandeln die Bundesrichter darüber, ob Geringverdiener einen Anspruch darauf haben, dass der Mindestlohn als Basis für die Berechnung von Nachtzuschlägen dient.
Der Präzedenzfall kommt aus Sachsen. Geklagt hat eine Produktionsarbeiterin aus der Region Bautzen. Ihr Arbeitgeber berechnete den tariflichen Nachtzuschlag von 25 Prozent nach einem älteren sächsischen Metall-Entgelttarifvertrag, der nur einen Stundenlohn von 7,00 Euro vorsah. Die Frau pocht jedoch auf den höheren Mindestlohn als Berechnungsgrundlage. Die Vorinstanzen in Sachsen gaben ihrer Klage statt, ließen aber die Revision zu.
Das Bundesarbeitsgericht hat bisher drei Grundsatzurteile zum Mindestlohngesetz gefällt, das seit 2015 gilt. Die Lohnuntergrenze ist seitdem von 8,50 Euro auf aktuell 8,84 Euro pro Stunde angehoben worden.