Welche Fehler Bankberater machen

Finanztest: Mehrzahl der Finanzexperten verstößt gegen gesetzliche Pflichten. Die Branche gibt sich zerknirscht.

Berlin. Die Banken wollten nach dem Schock der Finanzkrise das Vertrauen der Kunden zurückgewinnen. In punkto Geldanlagen-Beratung stellt ihnen die Stiftung Warentest jetzt ein miserables Zwischenzeugnis aus. Ausgerechnet bei einer Neuregelung als Konsequenz aus der Krise gab es Verstöße: einem seit Januar vorgeschriebenen Beratungsprotokoll.

"Das Protokoll könnte der Bank zur Selbstkontrolle dienen und dem Kunden als Gedächtnisstütze darüber, was besprochen wurde", sagt Hermann-Josef Tenhagen, Chefredakteur der Zeitschrift "Finanztest". Vorgeschrieben ist die schriftliche Zusammenfassung, wenn es im Beratungsgespräch auch um Wertpapiere gehe - also etwa um Aktien, Fonds und Anleihen. Doch Finanztest stieß auf Unregelmäßigkeiten.

In nicht einmal der Hälfte der Fälle gab es beim Beratungsgespräch überhaupt ein Protokoll, lautet die ernüchternde Bilanz der Tester. Dabei waren die Bankangestellten in 126 Terminen extra darum gebeten worden - 65 mal vergebens. Diverse vorgetragene Begründungen waren vom Gesetz nicht gedeckt, wie Warentest-Finanzexpertin Stephanie Pallasch erläutert.

So wollten Berater mit einem Protokoll erst herausrücken, wenn der Abschluss perfekt ist. Ein anderer habe gesagt: "Ohne Personalausweis ist kein Protokoll möglich." Manche Banken wollten, dass darauf nicht nur wie erforderlich der Berater unterschreibt, sondern auch der Kunde.

Die Finanzbranche räumt Defizite ein. Es gebe "bei der Handhabung von Protokollen nach einer Wertpapieranlageberatung von Neukunden offenbar deutlichen Nachholbedarf", erklärt der Zentrale Kreditausschuss als Dachorganisation von privaten Banken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Die Praxis müsse sich noch einspielen.

Mit den Fragen nach den finanziellen und persönlichen Verhältnissen ihrer Kunden tun sich die Banken weiterhin schwer. Rund ein Drittel der Testkunden seien nicht nach Einkommen, Vermögensverhältnissen oder Ausbildung gefragt worden, was für eine Beratung aber nötig sei. In den meisten Fällen hätten die Berater zudem ein zu riskantes Anlagekonzept empfohlen. Es ging darum, 35000 Euro für zehn Jahre anzulegen. Am Ende sollte die Summe auf jeden Fall wieder da sein, auch bei möglichen zwischenzeitlichen Verlusten.

Der Ärger über die Geldhäuser schwillt an. "Ich fordere die Kreditinstitute auf, ihren gesetzlichen Pflichten nachzukommen und ihre Mitarbeiter zu schulen", sagt Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner. "Gesetzesverstöße sind kein Kavaliersdelikt und müssen konsequent geahndet werden." Dies könnte Sache der Aufsichtsbehörde BaFin sein, meint Stiftung Warentest. Neue Vorschriften seien dagegen wenig hilfreich, sagt Tenhagen: "Wenn man Gesetze nicht kontrolliert, helfen auch keine neuen Gesetze."