Analyse Wie die Politik Verbraucher besser gegen Airline-Pleiten schützen könnte

Gehen Fluglinien insolvent, haben Reisende oft das Nachsehen. Die Politik könnte gegensteuern. Eine gesetzliche Versicherungspflicht würde ein Eingreifen des Staates mit Krediten überflüssig machen.

 Reisende am Check-in-Schalter des Ferienfliegers Condor am Flughafen Düsseldorf.

Reisende am Check-in-Schalter des Ferienfliegers Condor am Flughafen Düsseldorf.

Foto: AFP/INA FASSBENDER

Die Warnung des Verbraucherzentrale Bundesverbands im März war deutlich: Nach früheren Fluglinien-Pleiten (Air Berlin, Niki Deutschland, Germania) mahnten die Verbraucherschützer: „Weitere Airlines werden aufgrund eines ruinösen Preiskampfs in der Luftfahrtbranche Insolvenz anmelden müssen. Die Politik ist vorgewarnt und kann jetzt noch Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher treffen. Es wäre fahrlässig, die Augen vor den Folgen weiterer Airline-Insolvenzen zu verschließen.“

Nun ist Condor zwar nicht pleite, aber durch die Insolvenz des britischen Mutterkonzerns Thomas Cook doch durchaus in Bedrängnis geraten. Es wird einen staatlichen Überbrückungskredit für die Airline geben. Steuergeld wäre aber gar nicht notwendig, wenn die Politik auf den Vorschlag der Verbraucherschützer gehört hätte – dass Airlines verpflichtet werden, eine Insolvenzversicherung zugunsten vorausbezahlter Kundengelder abzuschließen.

Pauschalreisende deutlich besser geschützt als Selbstbucher

So etwas gibt es längst, nämlich bei Pauschalreisen. Hat der Kunde eine solche gebucht – und das ist der Fall, wenn mehrere Reisebestandteile wie Flug, Hotel und Mietwagen bei einem Anbieter bestellt wurden – so ist er auf der sicheren Seite. Er wird kostenfrei auf eine andere Verbindung umgebucht. Auch Mehrkosten wie zusätzliche Übernachtungen am Urlaubsort sind dann nicht sein Problem.

Wer hingegen sein Flugticket selbst gebucht hat, muss sich allein um einen anderen Flug kümmern, wenn seine Airline pleite geht. Klappt das nicht, so entstehen weitere Kosten vor Ort, insbesondere für die Unterkunft.  Die kann man im Fall einer Pleite zwar beim Insolvenzverwalter geltend machen. Aber wie viel man da zurückbekommt, steht in den Sternen. Und so werden diejenigen, die auf dem Hinflug in den Urlaubsort vielleicht noch nebeneinander im Flieger gesessen hatten, nach bestehender Rechtslage ganz unterschiedlich behandelt – je nach dem, ob sie Pauschalreisende sind oder den Flug selbst gebucht haben.

 Dass der Kunde einer Airline so schlecht gestellt wird, liegt an einem im Rechtsleben sonst eher unüblichen Phänomen: Vorkasse. Während ein Handwerker erst dann bezahlt wird, wenn er seine Leistung erbracht hat, ist das bei Flugreisen nicht so –  abgesegnet 2016 durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs. Die Richter hatten die bei Airlines übliche Vorkasse mit dem Argument erlaubt, dass die Luftfahrtunternehmen auf Planungssicherheit bei der Refinanzierung ihrer Vorlaufkosten angewiesen seien.

Kanadisches Ehepaar ist gelassen, Wuppertalerin ist beunruhigt

Die Politik könnte aber gegensteuern. Wobei die auch jetzt wieder diskutierten Überbrückungskredite, die ja vom Steuerzahler zu tragen wären, die wohl schlechteste Lösung sind. Da sollten doch lieber die Reisenden selbst  die Kosten tragen – über eine Versicherungslösung. Eben diese empfiehlt denn auch der Verbraucherzentrale Bundesverband. Das Modell der Kundengeldabsicherung bei Pauschalreisen solle auf reine „Luftbeförderungsverträge“ ausgeweitet werden.

Natürlich würden damit die Flugtickets teurer. Doch einzelnen Reisenden würde nicht mehr das Risiko eines Totalverlusts aufgebürdet. Zwar kann man auch heute schon eine freiwillige Versicherung abschließen. So bleibt ein Ehepaar, das  vergangene Woche aus dem kanadischen Toronto mit einen Condor-Flug zu einer Deutschland-Rundreise startete, gelassen. Für Rudolf und Catherine Kurz, die schon auf früheren Reisen ganze drei Mal wegen Airline-Pleiten gestrandet waren, ist das kein Problem: „Unsere Versicherung würde uns den Rückflug ersetzen, sogar bei einer höherpreisigen Airline“, sagt der vor ein paar Jahrzehnten nach Kanada ausgewanderte Rudolf Kurz. Auch in Deutschland können Ticketkäufer eine freiwillige Versicherung abschließen. Aber daran denken die wenigsten, eine flächendeckende Pflichtversicherung hingegen würde  alle schützen.

Wie allein gelassen sich Selbstbucher fühlen, erfährt derzeit  eine Wuppertalerin auf der griechischen Insel Kefalonia. Der Rückflug ist für Donnerstag geplant. Sie hat bei Condor  gebucht und sich, weil sie nichts von der Airline hörte, an  die Pressestelle des Unternehmens gewandt. Von dort kam die Auskunft, falls sich Änderungen ergeben sollten, bekomme sie eine SMS. Was für die Wuppertalerin aber schnell zum Problem werden könnte, wenn es kurzfristig heiße, dass der Flug ausfällt. „Die Flug-Alternativen auf dieser Insel sind recht begrenzt“, sagt sie.