Zypern kann mit ersten 3 Milliarden aus Rettungspaket rechnen
Berlin (dpa) - Zypern kann mit der ersten Milliarden-Zahlung aus dem vor mehr als drei Wochen beschlossenen Rettungspaket rechnen.
Aus Sicht der EU-Kommission hat das Euro-Land die Auflagen erfüllt, damit die erste Rate von drei Milliarden Euro ausgezahlt werden kann. Das geht aus dem Umsetzungsbericht der EU-Kommission zu den vorrangigen Maßnahmen aus dem Zypern-Programm hervor.
Der Euro-Rettungsfonds ESM soll demnach an diesem Mittwoch über die Auszahlung entscheiden. Die Bundesregierung befürworte die Freigabe, heißt es in einem am Montag bekanntgewordenen Schreiben des Finanzministeriums an den Bundestags-Haushaltsausschuss.
In der vergangenen Woche hatte das zyprische Parlament die mit den Geldgebern getroffenen Vereinbarungen mit knapper Mehrheit gebilligt und so den Weg für die Hilfen freigemacht.
Die Euro-Länder stellen über den ESM bis zu neun Milliarden Euro an Hilfskrediten für Zypern bereit, eine weitere Milliarde soll der Internationale Währungsfonds (IWF) beisteuern. Einen Großteil muss Zypern über einen radikalen Umbau seine maroden Bankensektors leisten.
Nach Angaben der Geldgeber-Troika aus EU-Kommission, IWF sowie Europäischer Zentralbank (EZB) hat sich die Mittelmeerinsel zudem mit Russland auf neue Bedingungen für einen bestehenden Kredit an Zypern geeinigt. Die Laufzeit solle um zwei Jahre bis 2018 verlängert und der Zinssatz von 4,5 Prozent auf 2,5 Prozent gesenkt werden, heißt es in dem Schreiben an den Haushaltsausschuss weiter.
Außerdem hatte Zyperns Parlament unter anderem eine Anhebung des Körperschaftsteuersatzes auf 12,5 und des Steuersatzes auf Zinserträge auf 30 Prozent beschlossen. Zudem würden Steuern auf Immobilien um mindestens 75 Millionen Euro erhöht, heißt es auch dem Kommissionbericht weiter.
Auf den Weg gebracht worden seien eine höhere Bankenabgabe auf Einlagen, höhere Gebühren für öffentliche Leistungen und Ausgabenkontrollen im Gesundheitswesen. Beschlossene Sache seien ferner eine reduzierte Wohnungsförderung, eine Begrenzung des Ostergeldes für Rentner sowie geringere Bezüge für Rentner und im öffentlichen Sektor.