Meist handelt es sich um Liebhaberfahrzeuge wie Sportwagen, Coupés und Cabrios sowie modellbezogen wegweisende Limousinen oder Kombis aus den 80er und 90er-Jahren. Zum Oldtimer fehlt diesen Wagen die nötige „Reife“. Denn um den Oldtimer-Status zu bekommen, müssen Fahrzeuge mindestens drei Jahrzehnte alt sein, erläutert der TÜV Nord.
Damit es das Oldtimer-Kennzeichen mit einem „H“ für historisch gibt, das dem Fahrzeughalter einen Steuervorteil beschert, muss ein Kfz-Modell außerdem offiziell als „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut“ eingestuft werden. Ob das der Fall ist, muss ein amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfingenieur entscheiden.