Auch im Notfall haben Autofahrer keine Sonderrechte
München (dpa/tmn) - Auch im Notfall haben Autofahrer keine Sonderrechte. Wer beispielsweise seine schwangere Frau ins Krankenhaus fährt und dabei zu stark aufs Gaspedal drückt, wird grundsätzlich nicht von einem Bußgeld befreit, erklärt ADAC-Rechtsexperte Jost Henning Kärger.
27.04.2016
, 10:03 Uhr
Nur in besonderen Einzelfällen könnte ein Gericht eine Notstandssituation anerkennen. „Man sollte immer den Notruf verständigen, um vor Ort schnelle Hilfe von Polizei oder Feuerwehr zu bekommen“, sagt Kärger.
Im Einzelfall, zum Beispiel in abgelegenen Gebieten, könne es sinnvoll sein, sich mit der Rettungsleitstelle abzusprechen, ob der Transport im eigenen Auto oder das Entgegenfahren zu den Rettungskräften infrage kommt.