Autofahren im Sommer - Spezielle Regeln an heißen Tagen
München (dpa/tmn) - Die Standard-Verkehrsregeln beherrschen die meisten Autofahrer. Aber beim Fahren im Sommer sind oft Kenntnisse auf Fortgeschrittenen-Niveau gefragt. Wer nicht weiß, welche Sonnenbrille am Steuer erlaubt ist und welche nicht, riskiert Ärger mit der Polizei.
Es gibt noch einige andere Verstöße, mit denen Autofahrer im Fall einer Kontrolle Bußgelder riskieren. Der ADAC gibt Tipps, worauf Fahrer achten sollten.
- Luftmatratze und Schlauchboot müssen nicht zwingend in den Kofferraum. Auch auf dem Dachgepäckträger sind sie erlaubt - jedoch nur, wenn sie entsprechend gesichert sind und auch bei Brems- und Ausweichmanövern am rechten Platz bleiben. Ist die Sicherung unzureichend, droht ein Bußgeld von 35 bis 60 Euro.
- Auch an heißen Tagen müssen Fahrer ihren Wagen vor dem Parken so verschließen, dass der vor unbefugter Benutzung gesichert ist. Bei offenen Fenstern oder gar einem offenen Verdeck droht der Griff ins Portemonnaie. Dafür kann ein Verwarnungsgeld von 15 Euro fällig werden. Eine Ausnahme gibt es aber: Wer sein Auto nur kurz parkt und dabei das Fenster einen Spalt weit offen lässt, muss nicht mit einer Strafe rechnen.
- Eine besonders dunkle Sonnenbrille mag angenehm ihren eigentlichen Zweck erfüllen, beim Fahren ist sie aber oft hinderlich. Besonders dann, wenn Fahrer die Farbe der Verkehrszeichen und Ampeln nicht mehr richtig erkennen können. Der ADAC rät deswegen, am Steuer nur Brillen mit einer Tönung von höchstens 75 Prozent zu tragen.
- Nicht nur eine Sonnenbrille schützt vor UV-Strahlung, auch eine Schutzfolie für die Scheiben kann hilfreich sein. Erlaubt ist das aber nur mit einer zugelassenen Folie an der Heckscheibe und den hinteren Seitenfenstern. Wer dagegen verstößt, zahlt 90 Euro.
- Mit welchem Schuhwerk ein Fahrer in sein Auto steigt, das geht erst einmal nur ihn etwas an. Das gilt auch für Flipflops. Wenn es aber zu einem Unfall kommt, dann interessiert sich die Versicherung für das Schuhwerk - und kann Leistungen zumindest teilweise verweigern. Gerichte können Flipflops im Schadensfall außerdem als Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht werten.