Bei älteren Reifen auf Rabatt bestehen
Berlin/Starnberg (dpa/tmn) - Reifen dürfen nicht als Neuware angeboten werden, wenn sie länger als zweieinhalb Jahre vor dem Verkauf hergestellt wurden. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Starnberg (Aktenzeichen: 6 C 1725/09) hervor.
Auch eine fachgerechte Lagerung ändert nichts an der Tatsache. Auf das Urteil weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins hin. Im April 2008 hatte ein Autofahrer einen Komplettsatz Reifen gekauft und dann festgestellt, dass zwei davon bereits 2005 produziert worden waren. Der Mann versuchte, den Preis der vermeintlichen Neureifen zu drücken, der Verkäufer wollte aber zunächst keinen Rabatt geben.
Vor Gericht konnte der Kunde seine Forderung durchsetzen: Ein als neu deklarierter Pneu muss dem aktuellsten Stand der Technik entsprechen, entschieden die Richter. Außerdem beeinflusse das auf dem Gummi angegebene Herstellungsdatum den Wert eines Reifens beim Wiederverkauf des Wagens.