Schlagloch-Schäden: Meist haftet der Fahrzeughalter

Hannover (dpa) - In den meisten Fällen haftet der Halter, wenn sein Wagen an einem Schlagloch Schaden nimmt. Der Fahrer hat insbesondere bei schlechter Witterung ein hohes Maß an Eigenverantwortung, erklärt Christine Rettig vom ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt.

Ein Autofahrer muss derzeit verstärkt mit Schlaglöchern rechnen und seine Fahrweise dementsprechend anpassen. Eine Warnung durch Schilder und eine eventuelle Geschwindigkeitsbegrenzung reichen von Seiten des Straßenträgers meist aus, um der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen. Nur wenn die Kommune, das Land oder der Bund der Kontrollpflicht nicht in ausreichendem Maß nachgekommen sind, können sie unter Umständen für Schäden am Fahrzeug haftbar gemacht werden. Dazu gilt es den Schaden anhand von Fotos, Zeugenaussagen und einem Werkstattgutachten zu dokumentieren.