Bei Neuwagen kann Kfz-Versicherung mit Neuwertklausel lohnen
Heidelberg (dpa/tmn) - Halter eines Neuwagens sollten prüfen, ob sich für sie eine Kfz-Versicherung mit Neuwertklausel lohnt. Denn diese kann im Falle eines Unfalls vor finanziellen Einbußen schützen.
Bei Totalschaden oder Diebstahl eines Neuwagens bekommt der Versicherte meist nicht den vollen Anschaffungswert ausgezahlt. Das liegt daran, dass die Versicherung im Schadensfall nur den Wiederbeschaffungswert ersetzt - der liegt bei jungen Autos allerdings schon deutlich unter dem Neuwert. Neuwagen verlieren laut Vergleichsportal Verivox je nach Modell innerhalb der ersten zwei Jahre rund 30 bis 40 Prozent an Wert. Darauf weist das Vergleichsportal Verivox hin.
Versicherte mit Neuwertklausel im Vertrag bekommen im Schadensfall den Neupreis ersetzt, je nach Tarif in den ersten 6 bis 24 Monaten. Eine Voraussetzung ist laut Verivox unter anderem, dass die Reparaturkosten 80 Prozent des Neupreises übersteigen. Ob sich die Zusatzklausel für den Halter lohnt, hängt auch von ihrem Preis ab - der variiert von Versicherer zu Versicherer.
Für Besitzer junger Gebrauchtwagen lohnt laut Verivox unter Umständen eine Kaufwertentschädigung. Sie ist ganz ähnlich wie die Neuwertentschädigung geregelt: Der Versicherte bekommt ersetzt, was er für das Auto bezahlt hat. Bei geleasten Fahrzeugen empfiehlt Verivox, über eine sogenannte Gap-Deckung nachzudenken. Gap ist das englische Wort für Lücke. Die Versicherung übernimmt dann im Schadensfall die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Ablösewert.