Bei Radunfall im Zweifel Polizei holen
Bremen (dpa/tmn) - Bei Schnee und Eis ist es schnell passiert: Fahrradfahrer, die in einen Unfall verwickelt werden, sollten im Zweifel immer die Polizei einschalten. Das gelte insbesondere dann, wenn jemand verletzt wurde, rät der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC).
Auch wenn der Unfallhergang streitig ist, sollte die Polizei gerufen werden. An erster Stelle steht dem Club zufolge das Sichern der Unfallstelle und die Hilfe für Verletzte. Danach sollten sich Radfahrer von Auto- oder Lastwagenfahrern Führerschein und Fahrzeugpapiere zeigen lassen, Kennzeichen, Namen und Anschrift notieren und auch die Telefonnummern von Zeugen notieren.
Geschädigte sollten am Unfallort nicht mit dem Fahrer oder dem Fahrzeughalter verhandeln, rät der ADFC. Denn bei der Abwicklung komme es oft zu Differenzen. Seine eigene Haftpflichtversicherung müsse der Radfahrer spätestens dann informieren, wenn die Gegenseite Ansprüche stelle. Ein Wegeunfall zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Schule oder Kindergarten muss auch dem zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung gemeldet werden.