Winterreifen-Pflicht kommt „in diesen Tagen“
Berlin (dpa) - Höchste Zeit, die Winterreifen aufzuziehen. Die beschlossene Winterreifenpflicht tritt nämlich „in diesen Tagen“ in Kraft, wie das Verkehrsministerium am Donnerstag (2.12.) mitteilte.
Die Neuregelung greift einen Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.
Autofahrern, die über das kommende Wochenende mit dem Auto unterwegs sind, ist also anzuraten, sich vom Inkrafttreten der Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht überraschen zu lassen. Denn wer danach bei Winterwetter und glatten Straßen mit Sommerreifen erwischt wird, soll 40 statt bisher 20 Euro bezahlen. Auch wird der Fahrer belangt, nicht der Halter. Behinderungen im Winterverkehr durch unpassende Reifen werden mit 80 Euro geahndet.
Zulässig sind bei winterlichen Straßenverhältnissen Winter- oder Allwetter- sowie Ganzjahresreifen mit dem M+S-Symbol. Die Regelung gilt für alle Kraftfahrzeuge, also auch für Motorräder. Ausgenommen sind Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft, da sie in der Regel ohnehin mit grobstolligen Reifen unterwegs sind.
Das Oberlandesgericht Oldenburg hatte die bisherigen Regelungen als zu schwammig angesehen. Bisher hieß es nur, dass die Ausrüstung von Fahrzeugen „an die Wetterverhältnisse anzupassen“ ist.