Bewohnerparkausweis gilt oft auch für auswärtige Autos
Kiel (dpa/tmn) - Ein Auto kann trotz auswärtigem Kennzeichen zu einem Bewohnerparkausweis berechtigen. Der Fahrer muss den Wagen jedoch dauerhaft nutzen und beim Antrag für den Parkschein einige Nachweise erbringen.
Einen Bewohnerparkausweis können in der Regel auch Fahrer eines geliehenen Wagens mit ortsfremdem Kennzeichen bekommen. Der Halter des Fahrzeugs müsse dem Fahrer das Auto allerdings dauerhaft zur Nutzung überlassen, erklärt Arno Michael Witt, Rechtsanwalt in Kiel. „Die Ordnungsämter und Verkehrsbehörden verlangen einen schriftlichen Nachweis des Halters“, so der Verwaltungsrechtsexperte im Deutschen Anwaltverein (DAV). Das Formular könne meist von der jeweiligen Behördenseite im Internet heruntergeladen werden.
Wenn also zum Beispiel ein Kind den Zweitwagen der Eltern zum Studieren in eine andere Stadt mitnimmt, dürfte es dort für gewöhnlich ohne Probleme einen Bewohnerparkausweis für den Wagen bekommen. Manche Städte machen allerdings Einschränkungen beim Fahrzeughalter: Frankfurt am Main etwa stellt einen Bewohnerparkausweis für auswärtige Fahrzeuge nur dann aus, wenn der Halter ein direkter Verwandter des Fahrers ist. Das Familienverhältnis muss aus dem Antrag hervorgehen.
In jedem Fall müsse der Antragsteller nachweisen, dass er in dem entsprechenden Bezirk oder in der Stadt als Bewohner gemeldet ist, erläutert Witt. Der Autofahrer benötigt neben Personalausweis, Führerschein und Fahrzeugpapieren meist auch eine Kopie der Zulassungsbestätigung des Halters. Mit einem Bewohnerparkausweis dürfen Anwohner zum Beispiel bestimmte kostenpflichtige Parkplätze umsonst nutzen oder im eingeschränkten Halteverbot parken.