Biker in Frankreich müssen reflektierende Kleidung tragen
München (dpa/tmn) - Frankreich will Motorrad-Unfällen entgegenwirken und verpflichtet die Fahrer, sich im Verkehr sichtbarer zu machen. Auch ausländische Biker sollten die neuen Regeln beachten.
Motorradfahrer müssen in Frankreich ab dem 1. Januar 2013 reflektierende Warnkleidung tragen. Darauf macht der Automobilclub ADAC aufmerksam. Die neue Verordnung sehe bei Verstößen ein Bußgeld in Höhe von 68 Euro vor. Die Regel gelte für Fahrer von Motorrädern mit einem Hubraum von mehr als 125 Kubikzentimetern.
Wie der ADAC erklärt, müssen mindestens 150 Quadratzentimeter der Kleidung aus dem reflektierenden Material bestehen. Dafür reichten zwei Armbinden, von denen jede meist schon eine Größe von 120 Quadratzentimetern habe. Das Material müsse lediglich in der Nacht reflektieren, wenn es angestrahlt wird. Es müsse auch nicht fluoreszierend sein. Die Farbe sei ebenfalls egal.