Biker sollten Unbedenklichkeitsbescheinigung dabeihaben
Essen (dpa/tmn) - Für Motorräder gilt in der Regel eine Reifenfabrikatsbindung, damit Maschine und Reifen bestmöglich aufeinander abgestimmt sind. Optimales Fahrverhalten und Fahrsicherheit sollen gewährleistet werden.
Die zulässigen Pneus sind in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen.
Bike- oder Reifenhersteller können vorhandene Fabrikatsbindungen durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) erweitern. Die UBB sollten Motorradfahrer immer in ihren Papieren mitführen, sagt Achim Kuschefski vom Institut für Zweiradsicherheit (ifz) in Essen. So gibt es keine Probleme bei Polizeikontrollen oder der Hauptuntersuchung.
Durch die UBB werde der eindeutige Nachweis erbracht, dass die entsprechend ausgezeichneten Reifen für den jeweiligen Motorradtyp geeignet sind, erläutert Kuschefski. Eine Eintragung in die Papiere sei nicht nötig. Eine UBB können Biker oft auf den Webseiten von Motorrad- oder Reifenherstellern finden, herunterladen und ausdrucken, erklärt der ADAC. Auch Motorrad- und Reifenhändler stellen eine UBB aus.
Bei Motorrädern ohne Reifenfabrikatsbindung gibt es zwar keine Einschränkungen beim Reifenkauf. Biker orientieren sich in dem Fall dennoch besser an Fabrikaten, die im Handbuch stehen, oder kaufen wieder jene Reifen, mit denen ihr Motorrad zugelassen wurde.
Wenn die vom Hersteller empfohlenen Reifen nicht mehr im Handel erhältlich sind oder Biker unbedingt andere Pneus auf ihrem Gefährt wollen, müssen sie laut ADAC bei den Reifenherstellern nach Freigaben für ihr Gefährt suchen und danach ihre Pneus auswählen.