Das ist nicht verboten, aber auch nicht ganz ohne Risiko.
Wenn Autofahrer Parkboxen durchkreuzen und sich so Umwege ersparen, ist das nicht grundsätzlich verboten, erklärt der TÜV Nord. Allerdings gelte nach allgemeiner Rechtssprechung auch auf Parkplätzen das Gebot gegenseitiger Rücksichtnahme. Das bedeutet zum Beispiel: Schritttempo fahren, also maximal 10 km/h, um rechtzeitig vor einer Kollision mit Fußgängern oder anderen Fahrzeugen anhalten zu können.
Da Parkplätze und Parkhäuser normalerweise öffentlich zugänglich sind, gilt dort in der Regel die Straßenverkehrsordnung (StVO). Meistens weisen Schilder darauf hin. Folglich muss unter anderem die Vorfahrtsregel „rechts vor links“ berücksichtigt werden. Mitten in den Parkreihen ist sie allerdings nicht anwendbar, gibt der TÜV Nord zu bedenken. Alle Fahrer müssten deshalb stets mit ein- und ausparkenden sowie rückwärts fahrenden Fahrzeugen rechnen.