Das ändert sich künftig bei Knöllchen im Ausland
Straßburg (dpa) - Die EU will mit einer neuen Datenbank Schlupflöcher für Verkehrssünder schließen. Wer im Ausland zu schnell fährt oder eine rote Ampel ignoriert, bekommt das Knöllchen ab 2013 garantiert nach Hause zugeschickt.
Doch es gibt Lücken.
Bislang war alles ganz einfach: Wer als Autofahrer im Ausland mal zu schnell fuhr oder eine rote Ampel ignorierte, blieb oft unbehelligt. Wurde der Raser nicht gleich am Straßenrand von Beamten abkassiert, blieb der Strafzettel meist im Bürokratiedschungel stecken. Nun steht der erste Sommerurlaub vor der Tür, in dem sich deutsche Autofahrer bei Urlaubsknöllchen nicht mehr in Sicherheit wiegen können. Seit vergangenem Herbst werden Geldbußen aus Ferienländern auch in Deutschland vollstreckt - zumindest wenn sie sich auf mehr als 70 Euro belaufen.
Jetzt zieht die EU das Netz noch enger. Nicht nur die Vollstreckung wird europaweit geregelt, sondern bald auch die Suche nach dem Verkehrssünder. Dabei soll eine europaweite Datenbank helfen, die das Europaparlament am Mittwoch (6. Juli) in Straßburg beschlossen hat. Was bedeutet das für den Autofahrer?
Daten: EU-Staaten werden künftig Informationen über Fahrzeughalter aus anderen Ländern austauschen, um ihnen das Strafmandat zuschicken zu können. Dazu gehören der Name, das Geburtsdatum und die Adresse des Halters. Genutzt wird die Datenbank Eucaris, in der Fahrzeug- und Führerscheinregister gespeichert sind.
Strafen: Es geht nur um Geldbußen, nicht aber um Strafpunkte wie in der Flensburger Verkehrssünder-Kartei. Solche Punkte gelten immer nur national.
Delikte: Geahndet werden sollen acht Verstöße: zu schnell gefahren, Alkohol am Steuer, Drogen am Steuer, Sicherheitsgurt vergessen, rote Ampel „überfahren“, das Nichttragen eines Sicherheitshelms, Fahren auf verbotenen Fahrstreifen (zum Beispiel Bus- oder Notfall-Spur), Benutzung eines Handys am Steuer.
Ablauf: Wird ein Deutscher zum Beispiel in den Niederlanden „geblitzt“, schickt die Behörde dem Halter des Wagens einen Brief, der in Deutsch abgefasst sein muss. Darin werden Vorwurf, Datum, Uhrzeit, Ort und Art des Delikts sowie das Kennzeichen genannt. Entweder der Verkehrssünder zahlt direkt oder die Behörde kann das Bundesamt für Justiz um Vollstreckung bitten. Seit Oktober 2010 können bereits alle ausländischen Strafzettel über 70 Euro in Deutschland eingetrieben werden - in der Praxis war das aber noch nicht oft der Fall.
Umsetzung: Die Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit für die Umsetzung der EU-Richtlinie, so dass sie frühestens 2013 in Kraft treten dürfte.