Das Nummernschild als ein Stück Heimat

Das Kennzeichen darf künftig beim Umzug mitgenommen werden. Doch die Polizei hat Bedenken.

Berlin. Ihr Nummernschild bedeutet manchen Autofahrern mehr als nur eine amtliche Kombination aus Buchstaben und Ziffern. Viele verewigen dort ihre Initialen oder ihr Geburtsjahr, Großstädter und Umlandbewohner nutzen das Regionalkürzel gern für gegenseitigen Spott. Wer in Deutschland umzieht, soll das vertraute Kennzeichen bald einfach am Wagen lassen können. Bei der Vereinfachung kommen Polizisten aber auch Bedenken.

„Wir ermöglichen die bundesweite Mitnahme von Kennzeichen“, sagt Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU). In mehreren Bundesländern ist dies innerhalb der jeweiligen Grenzen schon jetzt möglich. Die Länder- Verkehrsminister wollten aber eine Ausweitung auf die ganze Republik.

Dafür brachte das Bundeskabinett nun die Rechtsgrundlage auf den Weg. Wenn auch der Bundesrat zustimmt, soll zum 1. Juli 2014 die bisherige Pflicht zur „Umkennzeichnung“ wegfallen, wenn der Halter in einen anderen Zulassungsbezirk zieht.

Beim Umzug von München nach Hamburg (HH) kann also beispielsweise auch das „M“ an der Stoßstange bleiben — wenn man denn als gebürtiger Bayer an der alten Heimat hängt.

Der Autofahrerclub ADAC verspricht sich Erleichterungen, wenn es nicht jedes Mal ein neues Kennzeichen samt Nummernschild-Montage sein muss. Das spare Zeit und Kosten. „Bürokratie wird abgebaut“, erwartet auch Ramsauer. Denn dranbleiben darf das Kennzeichen ebenfalls, wenn der Besitzer seinen Wagen an jemanden verkauft, der anderswo wohnt.

Profitieren davon könnten einige in der Autofahrernation Deutschland mit ihren insgesamt mehr als 54 Millionen zugelassenen Fahrzeugen. Rund 600 000 Wagenhalter zogen laut Bundesverkehrsministerium im vergangenen Jahr in einen anderen Zulassungsbezirk. 5,4 Millionen Fahrzeuge wurden auf neue Halter in anderen Bezirken umgeschrieben.

Bei den Tarifen der Kfz-Versicherung ändert sich nichts, wie das Ministerium betont. Entscheidend dafür bleibt der Wohnort. Und der muss nach wie vor registriert werden, auch wenn das Nummernschild vom Umzug nichts verrät. Berechnet werden die Prämien nach regionalen Klassen, die sich aus der Zahl der Unfälle und der Schadenshöhe der dort zugelassenen Wagen ergeben.

Die neuen Möglichkeiten zum Behalten des alten Kennzeichens hätten aber nicht nur Vorteile, sagt der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Oliver Malchow. „Opfer oder Zeugen von Straftaten können sich viel besser Kennzeichen merken, die sie zuordnen können.“ Das werde deutlich schwieriger, wenn in der eigentlichen Heimatstadt mehr Autos mit unterschiedlichen „fremden“ Kürzeln unterwegs seien.