Der Sitz muss passen - Wie Kinder im Auto sicher mitfahren

Erfurt (dpa/tmn) - Ohne passenden Sitz dürfen Kinder nicht im Auto mitfahren. Darauf weist der Tüv Thüringen hin. Das ist gesetzlich geregelt: Die Straßenverkehrsordnung verlangt entsprechende Sitze für Kinder bis 12 Jahren, die kleiner als 1,50 Meter sind.

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Bei der Auswahl des Sitzes ist aber nicht das Alter, sondern Größe und Gewicht des Kindes entscheidend. Vor allem bei der täglichen Fahrt zur Schule sollten Eltern darauf achten, dass ihre Kinder richtig angeschnallt sind. Denn wer sein Kind nicht vorschriftsmäßig sichert, muss mit einem Bußgeld rechnen. Ist ein Kind für den Sitz zu groß oder zu klein beziehungsweise zu schwer oder zu leicht, bietet er keinen optimalen Schutz, erklärt die Deutsche Verkehrswacht (DVW). Eltern können sich an folgenden Gruppen orientieren:

Babys: Sitze der Gruppen 0 und 0+ sind für Säuglinge und Kleinkinder von der Geburt bis 13 Kilogramm vorgesehen. Hier sollten Eltern auf rückwärtsgerichtete Systeme setzen. Diese haben den Vorteil, dass im Falle eines Frontalaufpralls die auf das Baby einwirkenden Kräfte auf den gesamten Rücken verteilt werden.

Kleinkinder: Gruppe 1 ist für Kinder bis vier Jahren zwischen neun und 18 Kilo geeignet. Auch hier gibt es rückwärtsgerichtete Systeme, die laut DVW empfehlenswert sind. Zudem gibt es Modelle mit Fünfpunktgurt-Systemen. Diese Systeme verfügen über ein eigenes Gurtsystem, das bei einem Aufprall den Oberkörper zurückhält.

Schulkinder: Systeme aus den Gruppen 2 und 3 sichern Kinder bis zwölf Jahre mit einem Gewicht zwischen 15 und 36 Kilo. Die Sitzerhöhungen können meist in alle Fahrtrichtungen befestigt werden. Für die meisten schulpflichtigen Kinder kommt die Kindersitzklasse III für ein Alter zwischen sechs und zwölf Jahren und einem Gewicht bis 36 Kilogramm in Betracht.