Designschutz für Ersatzteile kommt Autobesitzer teuer zu stehen
München (dpa/tmn) - Ersatzteile fürs Auto könnten oft billiger sein, meint der ADAC. Stattdessen müssten Autofahrer in Deutschland tief ins Portemonnaie greifen. Die Autobauer berufen sich auf den Designschutz - der verbietet den Nachbau sichtbarer Fahrzeugteile.
Unfallschäden am Kotflügel oder am Stoßfänger kommen Autobesitzer laut dem ADAC meist unnötig teuer zu stehen. Solche sichtbaren Fahrzeugteile seien im freien Teilehandel in einigen anderen Ländern bis zu 70 Prozent günstiger, als wenn sie vom Autohersteller stammen - nur seien sie in deutschen Werkstätten meist nicht erhältlich, erklärt der Automobilclub mit Verweis auf den geltenden Designschutz. Darauf können sich Autobauer berufen und den Nachbau sichtbarer Fahrzeugteile durch Dritte verbieten. Viele Autobauer machen vom Designschutz Gebrauch. Über eine Lockerung dieser Regelung wird schon seit Jahren diskutiert.
Bei exemplarischen Preisrecherchen hat der ADAC herausgefunden, dass zum Beispiel der Frontstoßfänger für einen Ford Focus im freien Handel im Ausland schon für 88 Euro zu haben ist - Ford verlangt dafür 302 Euro. Die Motorhaube für einen Golf VI koste 157 statt 321 Euro, die Frontscheibe für einen Mazda6 nur 290 statt 456 Euro, berichtet der Münchner Club. Autobesitzer sollten bei Reparaturen die Wahl haben, wo und von wem sie welche Teile montieren lassen, fordert der ADAC.
Bisher blieb der Streit um die Reparaturklausel ergebnislos. „In Deutschland liegt die Sache auf Eis. Es gibt hierzulande in den Regierungsparteien eine Mehrheit für die Reparaturklausel im Designschutz“, erklärt Stuhr. Eine Entscheidung der Bundeskanzlerin stehe aber noch aus. Eine einheitliche europäische Regelung liege „in Brüssel seit Jahren gesetzesreif in der Schublade“. Sie sei aber bislang von der Sperrminorität aus Deutschland, Frankreich, Schweden, Tschechien und Rumänien verhindert worden.
Bisher blieb der Streit um die Reparaturklausel ergebnislos. „In Deutschland liegt die Sache auf Eis. Es gibt hierzulande in den Regierungsparteien eine Mehrheit für die Reparaturklausel im Designschutz, die auf eine endgültige Entscheidung der Bundeskanzlerin wartet“, erklärt Stuhr. Eine einheitliche europäische Regelung liege „in Brüssel seit Jahren gesetzesreif in der Schublade“. Sie sei aber bislang von der Sperrminorität aus Deutschland, Frankreich, Schweden, Tschechien und Rumänien verhindert worden.
Andere Länder wie zum Beispiel Großbritannien, die Beneluxstaaten, Spanien und Polen haben die Reparaturklausel laut Stuhr bereits im Alleingang eingeführt. In Deutschland zahlen Verbraucher durch den Designschutz dem Experten zufolge weiter einen hohen Preis für sichtbare Ersatzteile: „Selbst bei konservativen Rechnungen liegt der Mehrpreis beziehungsweise Verbraucherschaden jährlich im dreistelligen Millionenbereich, vermutlich sogar über einer halben Milliarde Euro.“