Dienstwagen-Schadenfreiheitsrabatt privat nutzen
Stuttgart (dpa/tmn) - Unfallfreies Fahren im Dienstwagen kann sich auch privat lohnen. Denn Arbeitnehmer können crashfreie Firmenautojahre unter bestimmten Umständen auf die Schadenfreiheitsklassen ihrer privaten Kfz-Versicherung anrechnen lassen.
Dies gelte sowohl für die Haftpflicht als auch für die Kasko, erläutert der Auto Club Europa (ACE). Ruhen die privaten Schadenfreiheitsklassen, weil neben dem Dienstwagen gerade kein anderes Auto genutzt wird, sind laut ACE bis zu sieben Jahre unfallfreies Dienstwagenfahren anrechenbar, sobald das Firmenauto wieder abgegeben worden ist. Letztlich sei es aber immer Verhandlungssache, wie viele Jahre die private Autoversicherung tatsächlich anerkennt. Als Grundvoraussetzung für die Anrechenbarkeit gilt ohnehin: Das Firmenauto muss mindestens 150 Tage im Jahr genutzt worden sein.
Manchmal ist es auch möglich, die eigene Schadenfreiheitsklasse mit in die Firma zu bringen, wenn man einen Dienstwagen bekommt und kein Privatauto mehr nutzt, erklärt der ACE. Sie kann dann bei Unfallfreiheit verbessert und anschließend privat genutzt werden, wenn der Firmenwagen wieder gegen ein Privatauto eingetauscht wird. Das muss laut ACE jedoch vorher schriftlich mit dem Arbeitgeber vereinbart werden. In diesem Fall gilt zudem: Wer mit seinem Firmenwagen einen Unfall verursacht, wird in seiner privaten Schadenfreiheitsklasse herabgestuft.