Ersatz-Fahrzeugbrief muss persönlich beantragt werden
Flensburg/München (dpa/tmn) - Meist fällt es erst auf, wenn das Auto verkauft werden soll: Der Fahrzeugbrief ist weg. Wenn er sich nicht wieder findet, ist Geduld gefragt. Denn das behördliche Prozedere zieht sich über Wochen hin.
Beim Verlust des Fahrzeugbriefs müssen Halter persönlich bei der Behörde Ersatz beantragen. „Halter, die die Zulassungsbescheinigung Teil II verlieren, müssen sich an die zuständige Zulassungsstelle wenden“, erklärt Anna Lena Wismar vom Kraftfahrt-Bundesamt. Um ein Ersatzdokument ausgestellt zu bekommen, legen Betroffene dort zunächst Personalausweis oder Pass samt Meldebescheinigung vor. Außerdem muss der Halter den Verlust bei der Behörde schriftlich anzeigen, ergänzt ADAC-Jurist Stefan Steinle.
Ein Formular zur Abgabe dieser eidesstattlichen Versicherung bieten die Behörden meist im Internet zum Herunterladen an. Analog gibt es auch Vordrucke für den Fall, dass nur der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) nicht mehr auffindbar ist. Ob auch der aktuelle Prüfbericht der Kfz-Hauptuntersuchung notwendig ist, ist auf den Webseiten der jeweiligen Zulassungsstelle zu erfahren.
Das Prozedere beim Verlust des Fahrzeugbriefs nennt sich im Amtsdeutsch Aufbietungsverfahren. Das bedeutet, dass das verlorene Dokument aufgeboten, also dem Kraftfahrt-Bundesamt gemeldet wird, das es digital im Elektronischen Verkehrsblatt veröffentlicht. Laut ADAC-Jurist dient dies dazu, „die Wahrscheinlichkeit zu senken, dass sich jemand missbräuchlich neue Dokumente ausstellen lässt“. Nach einer 14-tägigen Frist werden die Ersatzdokumente ausgefertigt.
Insgesamt muss der Halter beim Verlust des Fahrzeugbriefs mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Wochen rechnen, sagt Steinle. Die anfallenden Kosten liegen laut dem ADAC-Juristen bei mindestens 50 Euro, können je nach Aufwand aber auch bis zu 100 Euro ausmachen.