Fahrradfahrer sollten die Finger vom Alkohol lassen
Berlin (dpa/tmn) - Laut Gesetz dürfen Fahrradfahrer sich auch alkoholisiert auf den Sattel schwingen. Erst bei 1,6 Promille gelten sie als absolut fahruntüchtig. Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) rät trotzdem zum Schieben nach dem Genuss alkoholischer Getränke.
„Die wenigsten können einschätzen, ab welchem Blutalkoholwert sie nicht mehr sicher auf dem Fahrrad unterwegs sind“, sagt Prof. Reinhard Hoffmann vom DGOU, viele Radler würden sich überschätzen. Außerdem werden Gleichgewichtssinn und Reaktionsfähigkeit beeinträchtigt.
„Betroffene können nicht mehr richtig einschätzen, wie weit ein anderer Verkehrsteilnehmer entfernt ist oder mit welchem Tempo er auf ihn zukommt“, sagt Dr. Christian Juhra, Mitglied der Sektion Prävention der DGOU. Außerdem seien die Schutzreflexe eingeschränkt. Radler riskieren auch deshalb „schwere Verletzungen, wenn sie alkoholisiert stürzen“, sagt Juhra. Laut DGOU sind Verletzungen an Armen und Beinen besonders häufig, sie machen etwa 60 Prozent aus, gefolgt von Verletzungen am Kopf mit rund 25 Prozent.
Den Grenzwert von 1,6 Promille, bis zu dem Fahrradfahrer straffrei bleiben, wenn sie den Verkehr nicht gefährden oder beispielsweise Schlangenlinien fahren, sieht die DGOU auch im Verhältnis zu den Grenzwerten für Autofahrer kritisch. Dort gilt ein Wert von 0,5 Promille schon als Ordnungswidrigkeit. „Viele lassen richtigerweise das Auto stehen, nehmen dann aber das Fahrrad, um zur Party hin und wieder zurück zu kommen“, kritisiert Juhra das falsche Bewusstsein, das aus den unterschiedlichen Grenzwerten resultiere.