Bisher durften Heimkehrer aus den USA oder Australien mit dort erworbenen Führerscheinen in Deutschland sechs Monate lang fahren - auch dann, wenn sie noch nicht volljährig waren. Ab dem 1. Juli 2011 sei Autofahren dann auch für Minderjährige mit Fahrerlaubnis verboten, erklärt der ADAC in München. Die Regel gilt auch für Touristen unter 18.
Jugendliche können sich ihren ausländischen Führerschein aber nach wie vor für Erleichterungen bei der deutschen Fahrprüfung anrechnen lassen. Der entsprechende Antrag muss allerdings gestellt werden, solange die Fahrerlaubnis noch gültig ist.