Radfahrer haben auf einem Zebrastreifen nicht dieselben Rechte wie Fußgänger. Deshalb schieben sie besser über den Fußgängerüberweg. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Frankenthal in der Pfalz (Aktenzeichen: 2 S 193/10) hervor, wie der Deutsche Anwaltverein mitteilt.
In dem Fall hatte eine Radfahrerin gegen einen Autofahrer geklagt, der sie auf einem Zebrastreifen mit dem Wagen erfasst hatte. Da sie plötzlich auf den Fußgängerüberweg gebogen war, gab das Gericht ihr eine fünfzigprozentige Mitschuld an dem Unfall. Im Einzelfall könne der Radler sogar die Alleinschuld tragen, wenn er auf den Überweg biegt, ohne dass das für nahende Autofahrer absehbar ist. Wer mit dem Rad über die Straße fahren will, müsse immer warten, bis sie frei sei.