Führerschein: Praxisprüfung vor Theorieprüfung erlaubt?
Essen (dpa/tmn) - Auch wenn das erste eigene Auto schon startklar ist und die ersten Fahrstunden schon absolviert sind: Etwas Geduld muss man mitbringen. Die Fahrerlaubnisprüfung, die aus einem praktischen und einem theoretischen Teil besteht, ist an bestimmte Voraussetzungen gekoppelt.
Es ist zwar möglich und auch durchaus üblich, mit den Übungsfahrten schon vor der theoretischen Prüfung zu beginnen. Und es ist auch möglich, beide Prüfungen am gleichen Tag zu absolvieren. Doch vor die praktische Fahrprüfung hat der Gesetzgeber die Theorieprüfung gestellt, erläutert der Tüv Nord.
Das heißt: Erst müssen die Führerscheinanwärter alle Theoriepflichtstunden vollständig absolvieren und danach die Theorieprüfung erfolgreich bestehen, um dann die Prüfungsfahrt antreten zu können. Für beide Prüfungsteile gilt: Wer durchgefallen ist, kann sie frühestens nach 14 Tagen wiederholen.