Für schnelle Pedelecs reicht ein Fahrradhelm nicht aus

München (dpa/tmn) - Pedelecs, bei denen der elektrische Zusatzantrieb höhere Geschwindigkeiten als 25 km/h ermöglicht, dürfen nicht mit einem Fahrradhelm gefahren werden. Darauf weist der ADAC hin.

Die bis zu 45 km/h schnellen Pedelecs-Modelle seien Kleinkrafträder, erklärt ein Jurist des Münchner Automobilclubs ADAC. Und für diese verlangt das Gesetz „geeignete“ Helme. Das kann ein Motorrad- oder ein spezieller E-Bike-Helm sein. Allerdings sehen die Experten bei beiden Varianten noch Probleme.

So seien Integralhelme fürs Motorrad überdimensioniert und mangels guter Durchlüftung nicht praktikabel. E-Bike-Helme, die bereits im Handel angeboten werden, haben zwar einen größeren Abdeckungsbereich, bieten aber nach Ansicht des ADAC trotzdem keinen optimalen Schutz. Bereits Ende Januar hatte der Verkehrsgerichtstag in Goslar deshalb die Industrie aufgefordert, Helme mit ausreichender Schutzwirkung zu entwickeln.

Für den Betrieb schneller Pedelecs sind darüber hinaus ein Versicherungskennzeichen und ein Mopedführerschein Pflicht, so der ADAC weiter. Fahrradwege dürften mit diesen Elektrorädern nicht befahren werden.

Wer sich für ein langsameres 25-km/h-Pedelec entscheidet, darf über Radwege rollen und benötigt weder Führerschein noch Kennzeichen oder Helm. Verkehrssicherheitsexperten raten allerdings dazu, einen Fahrradhelm zu tragen.

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