Gilt die Anschnallpflicht auch für Schwangere?
Essen (dpa/tmn) - In Deutschland und auch in anderen europäischen Ländern gilt die Pflicht, sich beim Autofahren anzuschnallen. Wer sich nicht daran hält, dem droht ein Bußgeld.
Die Straßenverkehrsordnung lässt in Paragraf 21 a nur wenige Ausnahmen zu, etwa für Fahrten im Schritttempo oder beim Rangieren auf Parkplätzen. Die Gurtpflicht gilt also grundsätzlich auch für Schwangere. Darauf weist der Tüv Nord hin. Sie sollten sich immer mit einem Dreipunktgurt anschnallen.
Schwangere sind von der Anschnallpflicht nur dann ausgenommen, wenn der Arzt ein entsprechendes Attest ausstellt. Befürchtungen, dass der Gurt das Ungeborene bei einem Unfall schwer verletzen könnte, sind den Tüv-Experten zufolge unbegründet: Studien belegen, dass das Risiko für Mutter und Kind größer ist, wenn kein Gurt angelegt wird. Sitzt eine Schwangere am Steuer, könnte ihr Bauch bei einem Unfall ungebremst gegen das Lenkrad prallen.
Für das Anschnallen gilt: Den Beckengurt am besten etwas unter den Bauch legen, möglichst straff. Und den anderen Teil des Gurts wie gewohnt über die Schulter. Die Rückenlehne sollte dabei möglichst steil aufgerichtet und die Kopfstütze an die Körpergröße angepasst sein.