Verkehrsrecht Grenzüberfahrt: Im EU-Ausland gelten oft andere Regeln

Berlin (dpa/tmn) - Wer in Europa mit dem Auto unterwegs ist, merkt oft kaum, wenn er eine Landesgrenze überfährt. Das ändert jedoch nichts daran, dass in den Nachbarländern oft andere Vorschriften im Straßenverkehr gelten.

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„In Europa herrscht, was das Verkehrsrecht angeht, leider ein Kuddelmuddel. Es gibt kein einheitliches Regelwerk“, sagt Constantin Hack vom Auto Club Europa (ACE). Am einfachsten lassen sich noch die Tempolimits für Autobahnen merken. Denn mit Ausnahme von Deutschland gelte fast überall ein Limit von 120 beziehungsweise 130 km/h. In Polen sind es allerdings 140, in Norwegen 100 km/h.

Noch uneinheitlicher wird es bei anderen Vergehen, wie folgende Beispiele von ACE und ADAC zeigen. Italien und Dänemark etwa greifen bei Alkoholdelikten sehr hart durch. In Italien droht eine Enteignung des Autos ab 1,5 Promille, wenn Fahrer und Besitzer identisch sind. In Dänemark kann das Auto dann ab 2,0 Promille beschlagnahmt und sogar versteigert werden. Hier ist auch Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung teuer: Es kostet 200 Euro, während bei uns derzeit lediglich 60 Euro und ein Punkt in Flensburg drohen. In den Niederlanden zahlt man sogar 230, in Italien 160 Euro dafür.

Schnellfahren wird für Autofahrer besonders in Norwegen teuer, wo sie ab 20 km/h zuviel ab 420 Euro zahlen müssen. In Schweden schlägt das mit 270 Euro und in Italien mit 170 Euro zu Buche. In Großbritannien müssen Scheinwerfer mit asymmetrischem Licht abgeklebt oder umgestellt werden, um im Linksverkehr entgegenkommende Fahrzeuge nicht zu blenden. Klebeschablonen sind auf der Fähre und an größeren Tankstellen erhältlich. Xenon-Scheinwerfer können meist umgestellt werden. Außer in Großbritannien herrscht in Europa noch in Malta und Zypern Linksverkehr. Darauf sollten sich Autofahrer gut vorbereiten. „Vor allem das Abbiegen ist eine Herausforderung, denn dort gibt es dann eine Rechtsabbieger-Spur“, warnt Hack. Aus alter Gewohnheit könne man hier auf die falsche Spur geraten.

Wer sich hier ein Auto mietet, muss sich zusätzlich an das Lenkrad auf der „falschen“ Seite und eine umgedrehte Anordnung der Bedienelemente gewöhnen. „Die Position von Gaspedal, Bremse und Kupplung bleiben jedoch gleich - also rechts das Gas und links die Kupplung“, sagt Detlev Pätsch vom Autovermieter Sixt. Er empfiehlt in jedem Fall, sich mit einem solchen Fahrzeug gut vertraut zu machen und nach Möglichkeit auch eine Probefahrt zu machen.

Kracht es bei einer Fahrt im Ausland, ist es empfehlenswert, die Polizei zu rufen. „Es gibt sogar Länder wie Rumänien, die darf ein Autofahrer mit einem beschädigten Fahrzeug nur verlassen, wenn er an der Grenze eine polizeiliche Schadensbestätigung vorzeigt“, sagt Hack. Allerdings sollten Unfallbeteiligte niemals Dokumente unterschreiben, die sie nicht verstehen. Daher sollte bei Auslandsreisen stets einen europäischen Unfallbericht an Bord sein.

„Daneben sollte man immer die Grüne Versicherungskarte dabeihaben, die in einigen Ländern sogar Pflicht ist. Sie ist ein zuverlässiger Nachweis des eigenen Versicherungsschutzes“, sagt Kathrin Jarosch vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Wer unverschuldet im Ausland in einen Unfall gerät, müsse außerdem damit rechnen, dass er etwa aufgrund geringerer Deckungssummen nicht seinen vollen Schaden erstattet bekommt. Diese Lücke könne man aber mit einem Auslandsschadenschutz ausgleichen, wodurch im Schadensfall auch nicht der eigene Schadenfreiheitsrabatt angetastet werde.