Grünpfeil verpflichtet nicht zum Abbiegen bei Rot
Berlin (dpa/tmn) - Der sogenannte „Grünpfeil“ an der Ampel erlaubt es, bei freier Straße auch bei Rot abzubiegen. Das Blechschild verpflichtet aber nicht dazu - im Gegensatz zu seinem leuchtenden Bruder.
Ein einfacher Grünpfeil an einer Ampelkreuzung verpflichtet nicht zum Abbiegen. Wenn Verkehrsteilnehmer an der Haltelinie der Ampel gestoppt haben und die Straße frei ist, dürfen sie zwar bei Rot rechts abbiegen - sie müssen es aber nicht. Das erläutert Gerhard von Bressensdorf, Vorsitzender der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF). Bei Ampeln mit grünem Leuchtpfeil für Abbieger ist die Sache dagegen anders: Hier muss gefahren werden, sobald der Pfeil aufleuchtet.
Wer den Grünpfeil zum Rechtsabbiegen bei Rot nutzt, muss zunächst an der Haltelinie der Ampel stoppen. Quert kein Fußgänger oder Radfahrer die Fahrbahn, geht es langsam weiter bis zur Sichtlinie an der kreuzenden Straße. Dort ist laut von Bressensdorf kein weiterer Stopp nötig. „Man muss sich aber vergewissern, dass andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, weder behindert noch gefährdet werden können.“ Ist die Straße frei, darf der Fahrer nach rechts abbiegen.