Im Osterurlaub Verkehrsregeln im Ausland beachten
Köln (dpa/tmn) - Gurt nicht angeschnallt, Tempo überschritten oder am Steuer mit dem Handy telefoniert? Osterurlauber sollten sich vorab über die Verkehrsregeln im Ferienland informieren. Ansonsten kann ein Verstoß den Fahrer teuer zu stehen kommen.
Verkehrsregeln im Ausland können von den deutschen Regeln abweichen. Dies teilt der TÜV Rheinland mit. In einigen Ländern gelten zum Beispiel neben den generellen Tempolimits je nach Tageszeit und Wetterbedingungen andere Geschwindigkeitsbegrenzungen. Außerdem wird Alkohol am Steuer in anderen Ländern strenger bestraft als in Deutschland: In Italien kann ab 1,5 Promille das Auto beschlagnahmt und versteigert werden. Das ist allerdings nur möglich, wenn Fahrzeughalter und Fahrzeugführer dieselbe Person sind. In Spanien drohen ab 1,2 Promille drei Monate Gefängnisaufenthalt.
Rasern geht es vor allem in skandinavischen Ländern ans Geld. Wer in Norwegen 20 km/h zu schnell fährt, den kostet das laut ADAC 465 Euro. Aber auch in Österreich kann das Rasen teuer werden: Über 50 km/h zu schnell können bis zu 2180 Euro kosten.
Das Überfahren einer roten Ampel kostet in Norwegen stolze 670 Euro, in Schweden werden mindestens 310 Euro fällig. Auch wer sich nicht anschnallt, muss mit hohen Geldstrafen rechnen, zum Beispiel in Großbritannien. Bis zu 600 Euro kostet das Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes dort. In Griechenland sind es mindestens 350 Euro, die Beamte für dieses Vergehen einfordern.
Wer beim Fahren mit dem Handy am Ohr telefoniert, muss in Deutschland 40 Euro zahlen - im Ausland sind die Geldstrafen teils viel höher. In Spanien dürfen Fahrer auch nicht mit Headset telefonieren. Werden sie erwischt, beträgt das Bußgeld rund 90 Euro.
Außerdem gilt in vielen Ländern eine Warnwestenpflicht. Dazu zählen unter anderem Österreich, Belgien, Luxemburg, Frankreich und Italien. In Italien müssen Fahrer die Warnweste tragen, wenn sie außerhalb von geschlossenen Ortschaften ihr Auto verlassen, zum Beispiel wegen einer Panne. Trägt der Fahrer die Weste nicht, muss er eine Strafe zahlen.
Autofahrer hoffen oft darauf, dass Verkehrsdelikte im Ausland nicht geahndet werden. Dabei können nach einem EU-Beschluss von 2010 Verkehrssünder auch in Deutschland belangt werden, wenn sie nach dem ersten Bescheid aus dem Ausland nicht direkt bezahlen. Dann kann die ausländische Behörde die deutschen Kollegen einschalten.
Die Bescheide aus dem Ausland seien anhaltend auf einem hohen Niveau, sagt ADAC-Sprecher Michael Nissen. Dabei gebe es je nach Land Schwankungen: Eine Zeit lang kommen massenhaft Bußgelder aus den Niederlanden, dann wieder aus Italien. Der Bundesrat berät zurzeit über einen Gesetzentwurf, dem zufolge die „EU-Knöllchen“ künftig noch mehr Durchschlagskraft bekommen sollen.