Ist Begleitetes Fahren mit 17 im Ausland erlaubt?
Essen (dpa/tmn) - Der Führerschein mit 17 ist in Deutschland eine Sonderreglung. Sie gilt zwar bundesweit - allerdings nicht im Ausland. Dort können junge Fahrer auf Urlaubsreisen nicht das Steuer übernehmen.
Urlaubsfahrten ins Ausland im Rahmen des Begleiteten Fahrens ab 17 sind in aller Regel nicht erlaubt. Der entsprechende Führerschein BF 17 werde dort nicht als Nachweis einer gültigen Fahrerlaubnis anerkannt wird, teilt der TÜV Nord mit. Die Prüfungsbescheinigung gelte nur in Deutschland als offizielle Fahrerlaubnis. Lediglich in Österreich werde Begleitetes Fahrens ab 17 mit dem deutschen Dokument gestattet, da es dort eine vergleichbare Regelung, die „vorgezogene Lenkberechtigung (L 17)“ gebe. Der Führerscheinersatz kann ab Erreichen der Volljährigkeit in einen vollwertigen Führerschein umgetauscht werden.
Der Führerschein ab 17 ist eine Sonderreglung und gilt seit 2011 bundesweit. Jugendliche erhalten nach erfolgreicher Fahrprüfung eine Prüfungsbescheinigung, die als Fahrerlaubnis dient. Sie können damit bereits ab dem 17. Lebensjahr Auto fahren - allerdings nur in Begleitung einer Person, die mindestens 30 Jahre alt ist und seit mindestens fünf Jahren einen Führerschein besitzt.