Kaufen oder leihen? Für wen sich Auto-Leasing lohnt
Düsseldorf (dpa/tmn) - Autokäufer bezahlen ihren neuen Wagen meistens bar oder in Raten. Leasingverträge, wie sie bei Firmenwagen die Regel sind, gibt es für Privatpersonen nur selten. Dabei scheint das Mieten auf Zeit zunächst reizvoll.
Die große Anschaffungsinvestition entfällt, die monatlichen Raten sind überschaubar, und am Ende wird man das Auto ohne viel Aufwand wieder los. Ralf Scherfling von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen glaubt trotzdem, dass sich Leasing in den meisten Fällen nur für Unternehmen rentiert. „Denn wesentliche Vorteile wie steuerliche Absetzbarkeit oder Bilanzneutralität gelten nicht für Privatleute oder spielen für sie keine Rolle“, sagt er.
Aber: Selbstständige und Freiberufler, die ihr geleastes Auto vor allem beruflich nutzen, können die Raten oft auch von der Steuer absetzen. Darüber hinaus können Privatleute vom Vorteil geringer Monatsraten profitieren.
Wichtig dabei zu beachten: „Der Leasingnehmer erlangt beim Privatleasing nie Eigentum an der Sache, sondern bekommt nur ein Nutzungsrecht eingeräumt“, erklärt Constantin Hack vom Auto Club Europa (ACE). „Verbraucher müssen sich klarmachen, dass sie letztlich Äpfel mit Birnen vergleichen und die reine Betrachtung der monatlichen Belastung nicht aussagekräftig ist“, sagt Verbraucherschützer Scherfling deshalb.
Wer ein Auto nur nutzen und nicht besitzen will und dabei Wert auf Komfort und niedrige laufende Kosten legt, kann aber vom Leasing profitieren. Denn die Differenz der Monatsraten ist oft erheblich, erklärt Marius Rechenbach vom Arbeitskreis Autobanken (AKA): „Da beim Leasing nicht der Kaufpreis des Fahrzeugs getilgt werden muss, sondern nur der Wertverlust des Fahrzeugs, ist die Höhe der monatlichen Leasingraten häufig fast um die Hälfte geringer als eine Finanzierungsrate“, sagt er.
Wer ein Auto least, kann es außerdem an seine Wünsche und Bedürfnisse anpassen. „Privatpersonen können ein frei konfigurierbares, neues Wunschfahrzeug im Alltag nutzen - mit erschwinglichen Monatsraten“, sagt Constantin Hack. Über sogenannte Service-Pakete sind oft auch die Versicherung und Wartungskosten Teil der Monatsrate. Für Autofahrer, die gerne alle Kosten im Blick haben und sich wenig um Papierkram kümmern wollen, bietet Leasing so gleich mehrere Vorteile. „Leasing ist quasi der All-inclusive-Urlaub unter den Autos“, so Hack.
Nach Ende der Vertragslaufzeit gibt der Kunde das Auto zum vereinbarten Restwert an den Händler zurück und kann sich dann - zum Beispiel erneut via Leasing - für ein neues Fahrzeug entscheiden. „Der Leasingnehmer muss sich nach Ablauf des Leasingvertrages nicht um den Verkauf des Fahrzeugs kümmern“, sagt Rechenbach vom AKA. Der Fahrzeugrestwert errechnet sich dabei in der Regel aus der gewählten Vertragslaufzeit und den gefahrenen Kilometern pro Jahr.
Aber wie beim echten All-inclusive-Urlaub drohen manchmal böse Überraschungen: Während der Laufzeit muss sich der Leasingnehmer anders um sein Fahrzeug kümmern, als wenn es sein Privatauto wäre. Sonst kann es je nach Leasingmodell Probleme bei der Rückgabe geben, weil das Fahrzeug nicht dem vertragsgemäßen Zustand entspricht. Kratzer oder Beulen an Karosserie und Felgen sowie Abnutzungen im Innenraum lassen sich Leasingunternehmen oft teuer bezahlen.
Vertraglich festgelegt wird zudem oft die Kilometerzahl, die der Leasingnehmer insgesamt fahren darf. Überschreitet er diese, wird eine Nachzahlung fällig. Und vorzeitig kündigen lässt sich ein Leasingvertrag oft nicht. Nach Angaben des ADAC gibt es in manchen Verträgen aber ein Sonderkündigungsrecht, etwa im Falle eines Diebstahls. Wegen solcher Feinheiten empfiehlt der Automobilclub, Leasingverträge vor der Unterschrift gründlich zu studieren.
Wer das Auto auch nach Ende der Vertragslaufzeit fahren will, kann mit dem Händler außerdem ein sogenanntes Ankaufsrecht vereinbaren, erklärt der ADAC. Das sollten sich Verbraucher aber unbedingt schriftlich geben lassen. Eine mündliche Zusage ist rechtlich nicht bindend und im Streitfall oft nur schwer nachweisbar. Außerdem wird eine solche Vereinbarung immer zwischen Leasingnehmer und Händler geschlossen, die dahinterstehende Leasinggesellschaft ist daran nicht beteiligt. Geht der Händler in der Zwischenzeit in die Insolvenz, gilt damit auch das Ankaufsrecht nicht mehr.