Kein Versicherungsschutz bei Falschangaben
Stuttgart (dpa/tmn) - Falsche Angaben zum Reparaturumfang an einem Unfallfahrzeug kosten den Versicherungsschutz. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart entschieden.
11.02.2011
, 11:46 Uhr
Nach Auffassung des Gerichts muss die Versicherung eine solche Täuschung nicht hinnehmen (Aktenzeichen: 7 U 46/10). Das Gericht lehnte den Antrag eines Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ab. Die Richter sahen für eine Zahlungsklage des Mannes gegen seine Kfz-Kaskoversicherung keine hinreichenden Erfolgsaussichten. Der Fahrzeughalter wollte die Versicherung zur Übernahme eines Unfallschadens verpflichten. Allerdings hatte er zum Umfang der tatsächlich vorgenommenen Reparatur falsche Angaben gemacht. Die Mehreinnahmen wollte er in die eigene Tasche stecken.