Keine HU-Plakette für Wohnmobile mit unvollständiger Ausstattung
Losheim am See (dpa/tmn) - Unvollständig ausgestattete Wohnmobile bekommen bei der Kfz-Hauptuntersuchung (HU) keine Plakette. Die Fahrzeuge müssen ihren Zweck erfüllen und ausreichende Möglichkeiten zum Schlafen und Essen bieten.
Die Bestimmung gilt auch für Kombis, Transporter oder Vans, die fürs Reisen umgebaut wurden und die in den Fahrzeugpapieren als Wohnmobile deklariert sind - also als Pkw mit besonderer Zweckbestimmung. „Wer entscheidende Teile der Ausstattung ausbaut, kommt damit nicht durch die HU, auch wenn das Fahrzeug technisch einwandfrei ist“, erklärt Thomas Schuster von der Prüforganisation KÜS. „Denn das Fahrzeug entspricht dann nicht mehr der Fahrzeugbeschreibung.“
Nicht fehlen dürfen Sitzgelegenheiten, Schlafgelegenheiten, die tagsüber als Sitze dienen können, eine fest eingebaute Kochstelle, Einrichtungen zum Verstauen von Gepäck und ein Tisch, der allerdings leicht zu entfernen sein darf. Ansonsten handelt es sich laut Schuster um ein gewöhnliches Auto, das dann auch nur wie ein Pkw versteuert werden könne und nicht wie ein Wohnmobil, für das die Kfz-Steuer oft günstiger sei.
„Wir erleben zum Beispiel häufig den Fall, dass Kunden zu Reisemobilen umgebaute Fahrzeuge bei der HU vorführen, in denen die Kochstelle fehlt“, berichtet der KÜS-Prüfingenieur aus der Praxis. Ein möglicher Grund: Die Gasanlage war defekt, aber die Reparatur erschien zu teuer. Also raus damit - und bei der HU erlebt der Halter dann ein böses Erwachen. „Es reicht auch nicht aus, dass ersatzweise ein Gaskocher im Fahrzeug liegt, denn die Kochstelle muss in einem Wohnmobil eingebaut sein“, betont Schuster.
Aus dem Dilemma führen am Ende nur zwei Wege, so der Experte: „Das Wohnmobil muss wieder den Vorgaben entsprechend aufgerüstet werden. Geschieht das nicht, muss es in den Papieren zu einem gewöhnlichen Pkw umgeschlüsselt und entsprechend versteuert werden.“