Kfz-Hauptuntersuchung im Ausland wird nicht anerkannt

Köln (dpa/tmn) - Die Hauptuntersuchung unterliegt strengen Regeln. Daher ist eine im Ausland erworbene Plakette ungültig. Das Fahrzeug muss in Deutschland geprüft werden. Wer sich im Urlaub befindet, wenn die HU-Frist abläuft, sollte seine Versicherung informieren.

Im Ausland gibt es keine TÜV-Plakette für ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug. Darauf weist der TÜV Rheinland hin. Wird während eines längeren Auslandsaufenthalts die Kfz-Hauptuntersuchung (HU) fällig, müssen Fahrzeugbesitzer dafür aber nicht gleich in die Heimat zurückkehren: Sie können die HU bei ihrer Rückkehr nachholen. Das muss jedoch umgehend geschehen. Ausländische Behörden dürfen eine abgelaufene deutsche Prüfplakette nicht beanstanden.

Läuft die HU-Frist während eines Auslandsaufenthalts ab, muss der Kfz-Haftpflichtversicherer darüber informiert werden, damit der Versicherungsschutz bestehenbleibt, erklärt der TÜV Rheinland. Autos mit deutschem Kennzeichen, die länger als ein Jahr im Ausland gefahren werden, brauchen eine Zulassung in dem jeweiligen Land.

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