Kfz-Versicherung geht automatisch auf Käufer über

Berlin/Heidelberg (dpa/tmn) - Beim Autoverkauf endet nicht automatisch der Vertrag mit der Kfz-Versicherung. Stattdessen gehen sowohl die Haftpflichtversicherung als auch die Kaskopolice an den Käufer des Fahrzeugs über.

Beim Verkauf eines Fahrzeugs geht die Versicherung auf den Käufer über. Dies sagt Katrin Rüter vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) in Berlin. Mit dieser Regelung im Versicherungsvertragsgesetz werde gewährleistet, dass stets alle zugelassenen Autos einen ausreichenden Versicherungsschutz hätten, fügte Jürgen Scheurer vom Vergleichsportal Verivox in Heidelberg hinzu. Innerhalb der gesetzlichen Kündigungsfrist von einem Monat kann der Käufer die Versicherung allerdings wechseln.

Baut der Käufer einen Unfall, bevor der Wagen umgemeldet ist, zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verkäufers, ohne dass dessen Schadensfreiheitsrabatt berührt wird. Solange das Auto noch nicht anderweitig versichert ist, „haften Verkäufer und Käufer noch gesamtschuldnerisch für die Prämie des laufenden Versicherungsjahres“, fügte Rüter hinzu. Das bedeute: „Bis dahin kann sich der Versicherer aussuchen, wem er die Prämie berechnet.“

Will der Verkäufer solche Fälle verhindern, melde er das Fahrzeug bei Zulassungsbehörde und Versicherung am besten selbst ab. In jedem Fall sollte er laut GdV den Verkaufsvertrag mit Datum und Zeitpunkt der Übergabe umgehend an den Versicherer schicken.