Strebt ein Gehörloser den Führerschein an, muss eine Bescheinigung vorlegen, die seine Verkehrssicherheit bestätigt. In der Regel ist dies ein Gutachten durch einen HNO-Arzt. Denn laut der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) muss die zuständige örtliche Behörde ermitteln, ob es Bedenken gegen die Eignung des Führerscheinbewerbers als Autofahrer gibt, erklärt der TÜV Nord.
Der Erteilung einer Fahrerlaubnis steht aber nichts im Wege, sofern nicht andere schwerwiegende Defizite wie Sehstörungen oder Störungen des Gleichgewichts vorliegen. So sieht es die Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr vor. Wer als Gehörloser einen Führerschein machen möchte, sollte allerdings eine Fahrschule auswählen, die sich auf die Schulung von Gehörlosen spezialisiert hat und über geeignetes Personal und Lehrmaterial verfügt.